Was tun im Pflege- oder Sterbefall?
Sie können bereits jetzt Vorbereitungen treffen für den Fall, dass Sie durch Krankheit oder einen schweren Unfall Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das rät die Juristin Dagmar Theilkuhl vom DRK. Sie erklärt, worauf zu achten ist bei Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Sterbegeldversicherung.
Regeln Sie frühzeitig Ihre Angelegenheiten, rät die Juristin Dagmar Theilkuhl.
Vorsorge für den Pflege- oder Sterbefall, [10:27]
Gespräch mit Dagmar Theilkuhl vom DRK in Bremen
Es ist nie zu früh, sich um eine Vorsorgevollmacht zu kümmern. Denn auch in jüngeren Jahren kann ein plötzlicher Unfall dazu führen, dass wir nicht mehr selbst für uns entscheiden können. Genau dafür ist eine Vorsorgevollmacht vorgesehen. Viele denken, dass es eine gesetzliche Regelung dafür gibt, wer und in welcher Reihenfolge die Verantwortung für einen Angehörigen übernimmt, doch dafür existiert kein Gesetz.
In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer sich um ihre wichtigen Belange kümmern soll. Der Bevollmächtigte soll dann in Ihrem Sinnen entscheiden, so wie Sie es im vollen Bewusstsein selbst getan hätten. Es geht dabei nicht nur um medizinische Fragen, wie ärztliche Heilmaßnahmen, wichtige Operationen, oder ob lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden sollen. Ein Bevollmächtigter trifft auch die Wahl, wie im Falle einer Heimunterbringung vorgegangen wird: Etwa dass Sie Ihr Haustier mitnehmen können bis hin zum Fotoalbum, an dem Ihr Herz hängt, oder ob das Heim Ihre religiösen Ansprüche erfüllt.
Die Vorsorgevollmacht kann ganz einfach schriftlich von jedem selbst verfasst werden. Soll die Vertrauensperson jedoch über Grundstücke die Handhabe bekommen, muss die Vollmacht von einem Notar beurkundet werden.
In ihre Patientenverfügung schreiben Sie, wie Sie im Fall einer Unmündigkeit medizinisch betreut und versorgt werden möchten. Hier legen Sie fest, ob Sie lebensverlängernde Maßnahmen beanspruchen wollen oder ob Sie beispielsweise homöopathische Medikamente bevorzugen. Ebenso wie die Vorsorgevollmacht ist eine Patientenverfügung ohne Rechtsbeistand wirksam.
Mit einer abgeschlossenen Sterbegeldversicherung regeln Sie im Voraus die Modalitäten Ihrer Beerdigung. Von einem monatlichen Abschlag oder einer einmaligen Zahlung werden die Kosten für Ihre Bestattung und etwaige anfallende Gebühren getragen. Damit können Sie nicht nur festlegen, wie Sie bestattet werden wollen, sondern nehmen Ihren Angehörigen finanzielle und organisatorische Entscheidungen ab.
Im Prinzip brauchen Sie kein Testament, denn die Erbfolge ist gesetzlich festgeschrieben. Wenn Sie aber besondere Regelungen wünschen oder absehbar ist, dass es unter Ihren Angehörigen Streit geben könnte, ist es unter Umständen sinnvoll, den "letzten Willen" aufzuschreiben. Dazu brauchen Sie keinen Rechtsbeistand. Aber ein Jurist kann dabei helfen, ihre Wünsche möglichst klar zu formulieren. Damit das Schriftstück Gültigkeit bekommt, müssen der volle Name, die Anschrift und das Geburtsdatum darauf stehen. Wichtig ist auch, dass das Testament unterschrieben und datiert ist. Denn sollten mehrere gefunden werden, gilt immer das zuletzt ausgestellte Dokument.
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![Storch im Nest am Haus der Dettmanns in Oberhammelwarden bei Elsfleth [Quelle: Radio Bremen, Janine Horsch] Storch im Nest am Haus der Dettmanns in Oberhammelwarden bei Elsfleth [Quelle: Radio Bremen, Janine Horsch]](/bremeneins/buntes/storcheneltern102_v-mediateaser.jpg)
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