Wer muss sich kümmern?
Segen und Ärgernis zugleich: Laub, Laub, Laub.
Es sieht wunderschön aus, das Herbstlaub, das sich zurzeit goldgelb verfärbt und von den Bäumen flattert. Solange es trocken ist, raschelt es auch lauschig unter den Füßen. Doch wenn es nass wird, verwandeln die Blätter Gehweg und Straße zu einer rutschigen Angelegenheit. Was müssen die Eigentümer tun, um Unfälle zu vermeiden? Mirjam Steger hat sich informiert.
Achtung: Nasses Laub, [3:05]
Ein Beitrag von Mirjam Steeger
Die Bäume werfen zurzeit ihre Blätter ab. Für die Hauseigentümer bedeutet das: den Bürgersteig vor ihrem Haus zu kehren, eventuell auch Wohnwege und Fußgängerstraßen. Denn die Verkehrssicherungspflicht liegt bei den Eigentümern. In Bremen ist die Reinigungspflicht im Landestraßengesetz geregelt. Während bei Schnee oder Eis die Eigentümer stündlich kontrollieren müssen, ob sich der Gehweg zu einer gefährlichen Fläche entwickelt hat, muss Laub nur alle ein, zwei Tage gekehrt werden, sagt Bernd Richter, Geschäftsführer der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund Bremen e.V. und wenn jemand doch zu Schaden kommt, sei die Haftungsfrage so geregelt, dass der Eigentümer verantwortlich ist, auch wenn er die Verpflichtung übertragen hat auf Mieter oder Reinigungsfirma.
Zunächst könne sich der Geschädigte an den Hauseigentümer wenden, und der wiederum kann die Ansprüche dann gegenüber vielleicht einem Mieter geltend machen. Voraussetzung sei, dass es so vereinbart wurde und vorausgesetzt das Stadtamt hat eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung bekommen mit Unterschrift des Mieters, dass dieser die Reinigungspflicht auch übernommen habe, sagt Richter.
Solch eine Erklärung müssen auch Reinigungsfirmen beim Stadtamt hinterlegt haben, um im Schadensfall zu haften. Kommt es nach einer herbstlichen "Rutschpartie" zu einer Schadensersatzforderung, kommt bei Mietern die Privathaftpflicht dafür auf. Hausbesitzer brauchen für diesen Versicherungsschutz laut Bund der Versicherten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die meisten Schadensersatzansprüche von Geschädigten wurden in Gerichtsurteilen jedoch abgelehnt, so Richter. Denn Fußgänger wie auch Radfahrer sind auch selbst verantwortlich, bei einem rutschigen Untergrund aufzupassen.
Fußgänger müssen also besonders vorsichtig sein und besonders die Autofahrer auf den Straßen. Denn nasses Laub verlängert den Bremsweg, Autos können auch von der Fahrbahn rutschen. Für rutschfreie Straßen ist allerdings die Gemeinde verantwortlich. "Glatteis ohne Frost" nennen die Haftpflichtversicherer übrigens das rutschige Pflaster im Herbst.
Aber wohin nun mit dem gekehrten Laub? Früher hat die Stadt für das heruntergefallene Laub Container zur Verfügung gestellt. Derjenige, der die Räumpflicht hat, muss heutzutage sehen, wo er das Laub entsorgt. Dafür gibt es die Recyclingstationen, wo das Laub kostenlos angenommen wird. Zusätzlich gibt es vielleicht den eigenen Komposthaufen, jedoch in die Biotonnen darf man es nicht füllen, was aber viele so handhaben. Sie haben auch die Möglichkeit, sich über Reinigungsunternehmen Laubsäcke zu beschaffen. Die stellen sie vor der Tür auf, können sie befüllen und werden hinterher abgeholt. Das kostet natürlich Geld, erklärt der Geschäftsführer der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund.
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