Wer regelt die Angelegenheiten?
Jeden von uns kann ein Unfall oder eine schwere Krankheit treffen und in die Lage versetzen, nicht mehr für sich selbst Entscheidungen fällen zu können. Darauf sollten Sie sich in guten Zeiten vorbereiten. Wir sprachen mit Dagmar Theilkuhl vom Deutschen Roten Kreuz über die Einzelheiten.
Vorsorgevollmacht für den Krankheitsfall, [10:16]
Lutz Hanker im Gespräch mit Dagmar Theilkuhl vom DRK
Rechtlich schon wirksam wäre es, wenn spontan ein Papier genommen würde und darauf die Erklärung abgegeben würde, wer im Falle einer Demenz oder einer schweren Krankheit die Vollmacht über die Befugnisse erhält, sagt Dagmar Theilkuhl. Diese kann dann notariell beglaubigt werden. Neben Familienangehörigen können auch andere Personen, denen Sie die Regelung ihrer Angelegenheiten anvertrauen möchten, eingesetzt werden. Neben medizinischen Entscheidungen, werden vom Bevollmächtigten auch geschäftliche Dinge geregelt, wie das Kündigen von Verträgen oder Bankgeschäfte. Selbst ein Zeitungsabonnement zu kündigen, bedarf einer Vorsorgevollmacht. Familienangehörige und selbst Ehepartner sind nicht automatisch befugt, sich um die Angelegenheiten zu kümmern.
Zum Zeitpunkt der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht müssen Sie noch voll geschäftsfähig sein. Das heißt Sie müssen Zusammenhänge verstehen und Überblicken können, worauf Sie sich inhaltlich einlassen. Sollte bei einem Menschen bereits eine fortgeschrittene Demenz vorhanden sein, kann beim Amtsgericht eine Betreuungsverfügung eingereicht werden. Hierbei kann zwar noch die Vertrauensperson gewählt werden, diese wird dann aber automatisch vom Gericht überprüft. Ein Vorsorgebevollmächtigter unterliegt keiner Kontrolle.
Infoabend zum Thema beim Deutschen Roten Kreuz
Mittwoch, 23 November 2011, 18 Uhr | Wachmannstraße 9, Bremen
Ausgezeichnete Formularvorlagen mit Ankreuzfeldern und Freiräumen für die Auflistung der Aufträge an die betraute Person gibt es zum herunterladen beim Bundesministerium für Justiz unter folgendem Link.
Info: Ratgeber
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