Dienstag, 28. Mai 2013

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Screenshot Facebook-App [Quelle: Facebook / If I Die] Lupe

Bei Facebook übernimmt die App "If I Die" im Falle eines Ablebens das Posten!

ARD-Themenwoche

Wie stirbt man den digitalen Tod?

Das E-Mail-Konto, der Account in einem sozialen Netzwerk, Shopping-Zugangsdaten – in irgendeiner Art und Weise sind wir wohl fast alle digital erfasst. Und wenn wir sterben, hinterlassen wir ein digitales Vermächtnis in Form von persönlichen Daten, Bildern, Videos und E-Mails. Unsere Reporterin Andrea Suhn hat sich im Rahmen der ARD-Themenwoche "Leben mit dem Tod" mit dem "digitalen Tod" beschäftigt.


Im Zeitalter digitaler Medien reicht es längst nicht mehr, ein Testament für den Nachlass des Privatvermögens oder der privaten Habseligkeiten zu machen – damit persönliche Daten nicht für immer im Netz umherschwirren, muss ein Social-Web-Vermächtnis her. Diejenigen, die schon zu Lebzeiten ihr digitales Erbe selbst in die Hand nehmen wollen, können im herkömmlichen Testament ihre Zugangsdaten und Passwörter schriftlich festhalten und auch regeln, ob die Accounts gelöscht oder den Angehörigen übergeben werden sollen. Besteht kein digitales Testament, liegt das Social-Media-Vermächtnis in Händen der Angehörigen.


Für eine unabhängige Verwaltung gibt es "Digitale Nachlassverwalter", bei denen ihr Zugangsdaten und Passwörter hinterlegen könnt. Sie verwahren gegen Bezahlung E-Mail-Passwörter und Zugangsdaten von Social-Media-Portalen. Auf Wunsch werden Profile gelöscht, persönliche letzte Worte per E-Mail verschickt oder ein letzter Gruß des Verstorbenen auf die Facebook-Timeline gepostet oder getwittert.


Status-Updates nach dem Tod?

Facebook hat schon für den Todesfall vorgesorgt: Mit einer App kann man nach seinem Ableben Status-Updates auf die eigene Pinnwand posten. Außerdem bietet Facebook die Möglichkeit, Profile von Verstorbenen in einen Gedenkstatus zu versetzen. Angehörige oder Freunde können diesen Status beantragen und dem Verstorbenen weiterhin an die Pinnwand posten. Allerdings sollte man sich vorher ganz in Ruhe überlegen, ob man damit wirklich im Sinne des Verstorbenen handelt. Auch beim Kurznachrichtendienst Twitter können Angehörige oder nachweislich bevollmächtigte Personen eine Löschung des Kontos beantragen.


Egal, wie viele verschiedene Möglichkeiten es gibt: Um den Angehörigen das Leben bei einem Todesfall nicht noch schwerer zu machen, sollte man sich noch zu Lebzeiten mit der Thematik auseinandersetzen und sich um sein digitales Erbe kümmern – auch wenn der Tod so weit weg scheint.






 


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