Mittwoch, 23. Mai 2012
Screenshot megaupload.com / Hinweis, dass diese Seite vom Netz genommen wurde [Quelle: FBI / Anti Piracy Warning] Lupe

Die Seite von Megaupload ist nicht mehr erreichbar. Folgen weitere Filehoster?

Computer und Internet

Upload, Download im Netz: Was ist legal?

Wer online große Dateien wie zum Beispiel Fotos vom letzten Urlaub an seine Freunde verschicken will, stößt mit E-Mails schnell an seine Grenzen: Kostenlose Mail-Anbieter lassen oft nur wenige Megabyte durch. Eine Lösung für so ein Problem bieten so genannte Filehoster. Dort kann man große Datenmengen hochladen, um sie über einen Link an anderer Stelle wieder runterzuladen. Je nachdem, um was für ein Material es sich handelt, fangen da aus rechtlicher Sicht die Probleme aber erst an.


In der vergangenen Woche wurde der Filehoster Megaupload mit einem großen Paukenschlag geschlossen und sein Gründer Kim Schmitz festgenommen. Der Vorwurf: Die Macher sollen absichtlich Urheberrechte verletzt, gefördert und damit Millionen verdient haben. Seitdem macht sich in der Branche der Filehoster Unruhe breit. Eigentlich stellen Filehoster nur die Infrastruktur bereit, über die User Dateien austauschen können. Gleichzeitig stellt sich aber die Frage: Wer ist dafür verantwortlich, wenn urheberrechtlich geschützte Dateien illegal über so einen Dienst getauscht werden?


Bei Megaupload war die Sachlage relativ eindeutig: "Das System hat die User dazu angehalten, dort Raubkopien abzulegen und sie einem breiten Nutzerkreis zugänglich zu machen", erklärte Holger Bleich vom Computermagazin C't in im Bremen-Vier-Interview mit Malte Döbert. Dafür musste man dort nur die Datei ablegen, für die man dann einen Link zugewiesen bekam. Diesen Link konnte man ganz einfach per E-Mail oder über einschlägig bekannte Internetforen für alle zugänglich machen, ohne dass sich die anderen User bei Megaupload einloggen mussten.


Unruhe in der Filehoster-Branche

Auch "Rapidshare" gehört zu den bekannteren Filesharing-Diensten im Netz. Dort macht man sich wegen der aktuellen Ereignisse aber keine Sorgen um die Zukunft. Rein technisch funktioniert Rapidshare zwar nach dem gleichen Prinzip wie Megaupload, allerdings werde dort der Upload von Raubkopien nicht gefördert, so Holger Bleich weiter.


Tools wie "Dropbox" dagegen seien ein geschlosseneres System. Hier können User bis zu zwei Gigabyte kostenlos hochladen und die Inhalte auch anderen zugänglich machen. Um komplette Ordner miteinander teilen zu können, muss aber auch die andere Seite bei Dropbox registriert sein oder zumindest über eine E-Mail-Adresse erreichbar sein.


Beim Filehoster "Filesonic" scheint man inzwischen unsicher geworden zu sein. Hier ist seit neuestem ein Hinweis zu sehen, dass Inhalte nur noch von der Person runtergeladen werden können, die sie auch hochgeladen hat.


Irgendwie geht's immer weiter

Egal, wie viele Dienste nun aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen geschlossen werden, Bleich ist sich sicher: "Es sprießen immer wieder neue nach. Aktuell sind auch fast nur Dienste betroffen, die ihren Sitz in den USA haben. Dienste, die zum Beispiel offshore auf den Antillen agieren, lassen sich von den aktuellen Ereignissen scheinbar nicht beeindrucken." Das Gleiche gelte auch für Portale wie kino.to, "es ist ein hochgradig arbeitsteiliges System mit unheimlich vielen Akteuren. Und wenn man jetzt den Betreiber eines bestimmten Portals verhaftet und verurteilt, dann wachsen prompt wieder andere nach, die in Deutschland zunächst mal nicht so gut auffindbar sind, sondern sich irgendwo in einem anderen Land verstecken", erklärt Bleich.


Wer macht sich strafbar?

Eins ist klar: Wer urheberrechtlich geschütztes Material illegal aus dem Netz runterlädt, macht sich strafbar. "Trotzdem werden Downloader, also Leute, die sich Streams von neuen Filmen auf kino.to angeguckt oder illegale Dateien bei Megaupload runtergeladen haben, in der Regel nicht belangt", so Bleich. Aktuell beschränkten sich die Ermittlungen auf die Uploader, also die User, die urheberrechtlich geschütztes Material auf die Plattformen hochladen.


Außerdem muss man auch immer noch zwischen Download und Streaming unterscheiden. Beim Download zieht man sich die Datei auf den Rechner, bei einem Stream wird das Material nur übertragen und nicht abgespeichert. "Beim Streaming befindet man sich in einer Grauzone. Es gibt keine Beispiele, dass irgendein Nutzer in so einem Fall belangt wurde."


Erlaubt ist und bleibt die Privatkopie – vorausgesetzt, es wurde kein Kopierschutz umgangen. Diese Kopie darf man auch an Freunde oder innerhalb der Familie weitergeben, sie darf aber keinem "weiteren Nutzerkreis" zugänglich gemacht werden.


Zukunftsmusik?

Holger Bleich von der C't kann dem Ganzen sogar etwas Positives abgewinnen: "Genau wie die Musikindustrie wird auch die Filmindustrie umdenken müssen. Denkbar wäre zum Beispiel, dass man eine Monatsflatrate bezahlt und dafür Zugriff auf relativ neues Filmmaterial hat. Das wäre meiner Ansicht nach ein Startschuss dafür, die Leute in den legalen Bereich zurückzuführen und sie nicht auf die illegalen Plattform zu drängen."






 


ON AIR
am Mikro:
Sendung:

Vorher lief:
Jetzt läuft:
Gleich läuft:
 
 

Bei Bremen Vier suchen:

Musiktitel suchen:

Tag: Zeit: :

 






Bild:

 
 
Torhupe