Länderfinanzausgleich
Drei Länder zahlen, dreizehn kassieren - die Ministerpräsidenten von Bayern und Baden-Württemberg bezweifeln, dass der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form gerecht ist. Sie haben deshalb am 5. Februar 2013 beschlossen, gegen die jetzige Regelung zu klagen. Kritiker halten die Ankündigung für chancenloses Wahlkampfgetöse.
"Dieses System führt dazu, dass die Starken, die sich anstengen, am Ende schlechter dastehen pro Person - als diejenigen, die Empfänger sind", sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Um das zu ändern, soll noch im Januar 2013 die Klage eingereicht werden. Zwar gilt die Regelung des Finanzausgleichs ohnehin nur bis 2019 - aber Bayern und Hessen wollen bereits vorher eine Entscheidung. Der Beschluss des Gerichts wird nicht vor 2014 erwartet.
Bouffier kritisiert zum Beispiel, dass sich Hessen keine kostenfreien Kindergärten leisten könne - das Nehmerland Berlin das aber tue. Berlin leiste sich auch ein Begrüßungsgeld für Studenten, um mehr Einwohner in die Stadt zu locken. In München gibt es das nicht. Doch nicht nur die Zahlung an sich stört die Geberländer, auch die unterschiedliche Gewichtung der Einwohner soll nach dem Willen Hessens und Bayerns abgeschafft werden. Derzeit werden Einwohner von Stadtstaaten "veredelt", also 1,35 mal höher bewertet als Einwohner Bayerns oder Hessens.
Das Bundesfinanzministerium hat berechnet, dass der Länderfinanzausgleich die Wirtschaftskraft Bayeners und Hessens vermindert: Vor dem Ausgleich lag Hessen bei einer Finanzkraft je Einwohner von 108,2 Prozent, Bayern bei 112,1 Prozent. Nach dem Ausgleich lag Hessen noch bei 97,4 Prozent, Bayern bei 98,5 Prozent. Zum Vergleich: Berlin lag vor dem Ausgleich bei 90,3 Prozent je Einwohner - nach dem Ausgleich aber bei 134,5 Prozent.
Der Länderfinanzausgleich
soll dafür sorgen, dass die Länder Deutschlands finanziell in die Lage versetzt werden, ihre zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen und in den Ländern annähernd gleiche Lebensbedingungen herrschen. Mittlerweile zahlen nur noch Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ein, die anderen 13 Bundesländer kassieren Ausgleichsgeld.
"Die föderalen Finanzbeziehungen in Deutschland bedürfen einer Reform", sagt der Bremer Finanzwissenschaftler André Heinemann und zeigt damit Verständnis für die Position der Geberländer. Er hält eine Klage aber für ungeeignet, das komplexe Thema zu lösen und vertritt die Auffassung, dass die Neuregelung ausreichend Zeit brauche. Die werde durch die Klage nicht gewonnen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kritisierte den Länderfinanzausgleich als geprägt von "Sonderbestimmungen, Inkonsistenzen und hohen Grenzbelastungen aller Länder".
Bericht von buten un binnen vom 5. Februar 2013 und Interview mit Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne):
Bayern und Hessen klagen, [7:08]
Die beschlossene Klage Bayerns und Hessens ist die sechste seit 1986. 1952 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Ausgleich unter den Ländern für verfassungskonform. 1986 urteilten die Richter jedoch, dass die Finanzkraft der Länder ungenau bestimmt werde. 1987 landete das geänderte Gesetz erneut vor den Richtern in Karlsruhe - Bremen und Hamburg hatten geklagt, um eine günstigere Einwohnerbewertung zu erreichen, das Gericht wertete die Regelung aber als mit dem Grundgesetz vereinbar. 1999 hatten Bayern, Baden-Württemberg und Hessen (auch das rot-grün geführte Hessen stand damals kurz vor einer Landtagswahl) eklagt - das Bundesverfassungsgericht forderte den Gesetzgeber auf, die Ausgleichsregelung neu zu justieren. Die aktuelle Fassung wurde 2001 beschlossen und sollte bis 2019 gültig sein. Bei allen Entscheidungen setzten sich die Richter aber nicht über die Politik hinweg, sondern forderte sie auf, Lösungen zu erarbeiten.
Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben 2012 7,9 Milliarden Euro in den Topf des Länderfinanzausgleichs gezahlt. Bayern allein davon 3,9 Milliarden Euro - knapp die Hälfte. Profitiert hat in erster Linie Berlin mit etwa 3,3 Milliarden Euro. Bremen hat etwa eine halbe Milliarde Euro empfangen. Die aktuellen Regelungen des Länderfinanzausgleichs sind vom Jahr 2001 und mit Zustimmung Hessens und Bayerns getroffen worden. Kritik an der Klage kommt nicht nur von SPD- und Grünen-Politikern, sondern auch von CDU-Ministerpräsidenten. Im September 2013 wird in Hessen und Bayern gewählt. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) bezeichnete die Klageankündigung deshalb als Wahlkampfgetöse. Die Regierungschefs von Hessen und Bayern 1999, Roland Koch (CDU) und Edmund Stoiber (CSU), hatten die aktuelle Regelung noch als "historischen Tag für den Föderalismus" gewertet. Damals im Kabinett Koch als Innenminister: Volker Bouffier. Vierzehn Jahre später hat er seine Meinung offensichtlich geändert.
"Klage hat gute Erfolgsaussichten"
Bremen erwägt Gegenklage
Bayern klagt
Geberländer klagen gegen aktuelle Regelung
Was bringt die Klage gegen den Länderfinanzausgleich?, [5:11]
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