Das Verwaltungsgericht sieht es als erwiesen an, dass Rainer Büsing das Stubu noch immer leitet, obwohl ihm bereits vor Jahren die Konzession entzogen worden ist. Er habe Einfluss auf die aktuellen Geschäftsführer, und das sei ein illegales Strohmann-Verhältnis, so die Richter. Weil die Stubu-Betreiber gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde eingelegt haben, lässt das Stadtamt den Betrieb allerdings erst einmal weiter laufen.