Ab dem 1. Januar geht die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Rente, und die Rundfunkgebühr wird durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Es gilt die einfache Regel "Eine Wohnung – ein Beitrag" – egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Fernseher, Radios, PCs oder Smartphones dort vorhanden sind. Wir erklären, wer alles vom neuen Rundfunkbeitrag profitiert.