26. November 2011, 18:45 Uhr | RB TV
Die Reportage
Insgesamt gibt es 440 Millionen private Versicherungsverträge in Deutschland. Das sind durchschnittlich acht Verträge pro Person. Dieser vermeintlichen Sicherheit zum Trotz, kann jeder Einzelne von uns in die Situation kommen, von Versicherungen in den Ruin getrieben zu werden: etwa im Fall von Berufsunfähigkeit oder als Opfer von Unfällen, wenn es also um Privathaftpflichtangelegenheiten geht. Oft kommen die Unternehmen ihrer Zahlungspflicht nämlich nicht nach: "Die Regulierung wird zum Beispiel mit Gutachten in die Länge gezogen oder den Versicherten wird eine schnelle, aber zu niedrige Regulierung angeboten", erklärt Jennefer Fricke vom Bund der Versicherten.
Einen Grund dafür sieht die Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit im härter werdenden Wettbewerb in der Versicherungswirtschaft. "Die Versicherer haben nichts zu verschenken und prüfen daher genau, ob sie leisten müssen. Und sie schauen genauer hin, je größer der Schaden ist. Gerade bei Personenversicherungen kann es schnell um zigtausende Euro gehen", so Jennefer Fricke.
Seit 2008 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz, mit dem Verbrauchern ein paar mehr Rechte eingeräumt werden. In dem Gesetz ist allerdings nicht geregelt, wie den Verzögerungsstrategien der Versicherungen Einhalt geboten werden kann. So haben die Unternehmen in dieser Frage weiterhin freie Hand.
Die Klagen von Versicherten häufen sich deswegen. Allein beim Bundesgerichtshof (BGH), der letzten Instanz, laufen zurzeit mehr als 240 Verfahren, von denen in diesem Jahr keines mehr entschieden wird. Die Unfallopferhilfe "subvenio" schätzt die Dunkelziffer der Zahl derer, die mit Versicherungen um Schadenersatz kämpfen, auf etwa zehn Millionen jährlich.
Um die Zahl der Beschwerden gegen Versicherungen zu senken, ist vor zehn Jahren durch die Versicherungswirtschaft eine Schlichtungsstelle eingerichtet worden. Rund 180.000 Beschwerden hat der Ombudsmann für Versicherungen seitdem behandelt. Bis zu einer Höhe von 10.000 Euro kann Ombudsmann Günter Hirsch die Fälle selbst regeln, was bei Personenschäden allerdings keine besonders große Summe ist. Hirsch ist die Verzögerungstaktik vieler Versicherungen durchaus bekannt: "Das ist ein echtes Problem, mit dem ich auch natürlich öfter konfrontiert bin", sagt Günter Hirsch.
Die Häufung der Einzelfälle könnte durch Grundsatzurteile vermieden werden. Die scheuen die Versicherungen aber, weil sie ihren Handlungsspielraum einschränken würden. Der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft sieht deshalb die Politik in der Verantwortung: "Wenn man hier etwas ändern will, und das erschiene mir absolut bedenkenswert das zu ändern, dann müsste dies der Gesetzgeber tun. Der Gesetzgeber könnte etwa sagen, wie es in einigen ausländischen Rechtsordnungen der Fall ist, wenn ein Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung beim obersten Gericht anhängig ist, dann kann dieses Gericht, auch wenn die Parteien ihn für erledigt erklären, im öffentlichen Interesse doch eine Entscheidung treffen."
Erstausstrahlung: 17. Oktober 2011 | RB TV und NDR/RB
Info: Die Reportage
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