Netsurfer
Filme aufnehmen geht heutzutage mit digitalen Festplattenrekordern sehr einfach. Inzwischen braucht man nicht mal mehr einen eigenen Computer, um das Fernsehprogramm aufzunehmen, dafür gibt es Online-Videorecorder im Internet. Netsurfer Lars Reppesgaard hat sich diese Seiten mal angesehen.
Online-Videorekorder wie Shift.TV und Save.TV sehen ein wenig aus wie die Webseiten der TV-Programmzeitschriften. Wenn ich mich dort eingeloggt habe, sehe ich, was in den nächsten Tagen im Fernsehen kommt. Und dann kann ich die Sendungen, die ich aufgenommen haben will, einfach anklicken. Die Anbieter leiten Fernsehsignale über Antennen oder Kabelanschlüsse an ihre Server weiter. Was ich ausgewählt habe, zeichnen sie dort für mich auf. Im Anschluss kann ich die Sendungen dann als Stream im Browser ansehen oder mit Hilfe einer App herunterladen.
Nein, diese Dienste kosten in der Regel Geld, monatlich zahlt man ein paar Euro im Abo. Dafür kann man dann je nach Paket 50 Stunden oder mehr im Monat aufnehmen und je nach Tarif wird mitunter sogar gleich die Werbung aus den Aufnahmen rausgeschnitten.
Das ist die große Frage. Die Fernsehsender jedenfalls sagen: Nein. Schon seit Jahren klagen RTL und Sat.1 gegen die Shift.TV und Save.TV. Sie sagen: Was ihr tut ist illegal, Privatnutzer dürfen zwar unsere Programme aufzeichnen, klar, und da ist es egal, ob sie einen VHS-Recorder mit Kassetten benutzen oder eine Festplatte. Aber: Hier zeichnet nicht die einzelne Privatperson auf, sondern ihr seit kommerzielle Firmen , die Aufnahmen machen. Gerichte sagen allerdings: Die Nutzer sind es, die die Aufnahmen machen, die Anbieter stellen nur die Technik. Damit sind diese Aufnahmen Kopien durch Privatpersonen für den privaten Gebrauch - und damit legal. Also, wenn ich als Nutzer so ein Abo abschließe, bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite und sollte keinen Ärger bekommen.
Sie klagen fleißig weiter, denn neben der Frage, wer die Aufnahmen macht, gibt es noch viele andere ungeklärte Fragen. Aktuell ging es letzte Woche in einem neuen Verfahren darum, ob die Online-Rekorder vielleicht die Senderechte der Fernsehsender verletzten. Denn Shift.TV: und Co. verbreiten in gewisser Weise das Sendesignal ja selbst weiter, indem sie es an ihre Server übertragen. Das ist tatsächlich ein Problem, sagt nun ein Gericht, dafür müsste man Lizenzgebühren zahlen.
Das heißt, nun müssen beide Seiten verhandeln, was die Online-Rekorder an die TV-Sender bezahlen. Für die Nutzer ändert sich dadurch aber überhaupt nichts. Die Manager der TV-Sender und der Rekorder-Firmen, die müssen sich nun zusammensetzen und einfach Preise aushandeln. Eigentlich eine ganz normale Entwicklung, die auch für die Anbieter von Online-Videorekordern gut ist, weil sie dann genau kalkulieren können und alle mit Sicherheit wissen woran sie sind.
Streit um Online-Rekorder, [3:49]
Irina Schedrowa im Gespräch mit Netsurfer Lars Reppesgaard
Info: Netsurfer
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