3. Mai 2013, 19:34 Uhr
Nach dem Tod eines Mannes
Die Partei "Die Rechte" darf am 11. Mai 2013 erneut in Kirchweyhe (Kreis Diepholz) bei Bremen demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Hannover hat einem Eilantrag der rechtsextremen Partei stattgegeben. Der Protest steht im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod eines Mannes im März dieses Jahres.
Die Gemeinde Weyhe wollte die Aktion verbieten, weil sie Straftaten befürchtet, teilte das Gericht mit. Nach Ansicht der Richter gibt es zwar Anlass zur Besorgnis, dass Teilnehmer der Versammlung gewaltbereit seien. Ein Verbot sei damit aber nicht gerechtfertigt, weil es "mildere Mittel" gebe, so die Begründung. Auch wenn einzelne Teilnehmer Ausschreitungen begingen, müsse zum Schutz friedlicher Teilnehmer die Versammlungsfreiheit erhalten bleiben. Die Gemeinde kann aber Auflagen zu Ort und Zeit machen.
Nach dem gewaltsamen Tod eines Mannes, der offenbar einen Streit schlichten wollte, wird nach Angaben der Gemeinde in sozialen Netzwerken offen zur Lynchjustiz aufgerufen. Die Stimmung sei aufgeheizt und hasserfüllt. Die Gemeinde kann nun noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen, um das Verbot zu erwirken.
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