24. Mai 2013, 11:50 Uhr
Oberlandesgericht Oldenburg
Der Führer eines Heißluftballons muss nach einem Unfall mit einem schwer verletzten Beamten Schadenersatz an das Land Niedersachsen zahlen. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte den Mann im Berufungsverfahren, für die Kosten einzustehen, die der Absturz im September 2009 in Meppen (Emsland) für das Land verursacht hatte.
Dem Opfer, das seit dem Unfall querschnittsgelähmt ist, war bereits eine Entschädigung zugesprochen worden. In einem ersten Prozess gegen den Veranstalter der Fahrt hatte das Landgericht Osnabrück dem Land Schadenersatz von mehreren hunderttausend Euro für Behandlungskosten und Versorgungsbezüge zugesprochen. Dagegen hatte der Ballonführer Berufung eingelegt, scheiterte damit jetzt aber vor dem Gericht in Oldenburg. Der Unfall hatte sich nach der Landung ereignet.
Der 53-Jährige und zwei weitere Gäste waren bereits ausgestiegen und dirigierten den Heißluftballon auf Geheiß des Ballonführers an Schlaufen. An einem Graben ließen die beiden anderen los, der Ballon stieg wieder auf und zog das Unfallopfer in die Höhe. Schließlich verlor er an einem Baum den Halt und stürzte ab. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Ballonführer gegen seine Verkehrssicherungspflicht verstoßen. Er hätte die unerfahrenen Helfer nicht ohne genauere Instruktionen für das Versetzen des Ballons einsetzen dürfen.
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