15. Mai 2013, 5:30 Uhr
BUND gegen Weservertiefung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 14. Mai 2013 über eine Klage gegen die geplante Vertiefung der Weser. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat gegen den Ausbau der Fahrrinne auf dem insgesamt rund 120 Kilometer langen Teilabschnitt der Weser zwischen Bremen und der Nordsee geklagt.
Der BUND protestierte bereits mehrfach gegen die beschlossene Vertiefung der Weser.
Weservertiefung
Künftig soll die Außenweser zwischen Bremerhaven und der Nordsee Schiffen mit 13,5 Meter Tiefgang freie Fahrt ohne Rücksicht auf den Stand der Gezeiten ermöglichen. Der Tidenhub beträgt bei Bremerhaven rund 3,5 Meter, der Wasserstand ändert sich laufend. Den Flussabschnitt zwischen Bremerhaven und Brake will die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung so weit ausbaggern, dass 12,8 Meter Tiefgang möglich sind. Zwischen Brake und Bremen soll künftig ein Tiefgang von 11,1 Meter erreicht werden, allerdings nur bei Hochwasser. Frühere Vertiefungen der Fahrrinne haben den Charakter der Weser und seiner Nebenflüsse stark verändert.
Nach Ansicht des BUND verstößt die geplante Vertiefung von Unter- und Außenweser gegen das Naturschutzrecht. Die Umweltschutzorganisation befürchtet ökologische Schäden, wie eine zunehmende Verschlickung von Nebengewässern. Außerdem hält sie den Ausbau für wirtschaftlich nicht notwendig. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den neuen und bislang wenig genutzten Jade-Weser-Port.
Für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes geht es dagegen um die die Konkurrenzfähigkeit der Häfen in Brake, Bremen und Bremerhaven. Diese sei nur durch einen Ausbau der Fahrrinne für größere Schiffe mit mehr Tiefgang zu sichern. Nach einem Erörterungstermin im September 2012 hatte die WSV den Beginn der Baggerarbeiten in der Weser zurückgestellt. Das Gericht hatte empfohlen, zunächst die Entscheidung in dem Verfahren abzuwarten.
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