3. Februar 2012, 14:26 Uhr
Kaffeefahrten in Cloppenburg
Wegen gewerbsmäßigen gemeinschaftlichen Betruges hat das Schöffengericht des Amtsgerichtes Vechta am Freitag zwei 28 und 36 Jahre alte Brüder aus Sevelten (Kreis Cloppenburg) und Goldenstedt (Kreis Vechta) zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie müssen zwei Jahre und neun Monate und zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Die beiden Brüder waren Inhaber einer Handelsagentur mit Sitz in Goldenstedt. Sie schrieben 535 Kunden einer Kaffeefahrerfirma aus Cloppenburg unter ihrem Namen Rechnungen über Transportkosten von jeweils 47,60 Euro für angebliche Transporte, die es nicht gegeben hatte und die in keinem Kaufvertrag erwähnt wurden. Naive und gutgläubige Kunden zahlten.
Von den über 500 Fällen und Einnahmen von über 20.000 Euro hatte die Staatsanwaltschaft nur 87 angeklagt, um das Verfahren zu verkürzen. Für Oberstaatsanwalt Thomas Kirstein war die Beweislage aber "glasklar". Der ältere der Angeklagten habe die Rechnungen unterschrieben, das Geld sei auf Konten beider Brüder geflossen, der ältere Bruder habe nach den Hausdurchsuchungen 10.000 Euro vom Konto des Bruders abgehoben.
Das Betrugsverfahren an sich, zweieinhalb Jahre nach dem Kauf Kunden eine Rechnung zu stellen und die Verfahrensverzögerungen der Anwälte bezeichnete der Oberstaatsanwalt als "abenteuerlich". Das Gericht sprach in der Urteilsbegründung von einem "Ausschnitt eines Gesamt-Betrugsgeflechtes". Es liege ein klassischer gewerblicher Betrug vor, der präzise und lange geplant gewesen sei. Man habe gutgläubige, vielleicht naive Kunden getäuscht und betrogen.
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