17. Januar 2012, 17:45 Uhr
Nordwestradio Journal
Nach zähen Verhandlungen zwischen Innen- und Justizressort will das Kabinett am Mittwoch, 18. Januar 2012, einen Gesetzesentwurf zur Einrichtung einer Verbunddatei für Neonazis beschließen.
In der für Ermittler bundesweit abrufbaren Datenbank sollen künftig all jene Rechtsextremisten aufgeführt werden, die einen klaren Bezug zur Gewalt zeigen. Mit der Reform soll die Fahndungsarbeit erleichtert und die Zusammenarbeit der Behörden in Bund und Ländern gestärkt werden.
Nordwestradio-Reporter Christoph Grabenheinrich berichtet:
Einigung bei Verbunddatei gegen Rechtsextremismus, [2:58]
Der Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Neonazi-Morde beschließen. Das sagte am Dienstag, 17. Januar 2012, der parlamentarische Unionsfraktionsgeschäftsführer Peter Altmaier (CDU) in Berlin. Die Bundestagsfraktionen streben einen gemeinsamen Untersuchungsauftrag an.
Zuvor müssen nach Überzeugung des Grünen-Politikers Wolfgang Wieland auch Zeugen aus den Ländern aussagen. Die Dienstherren seien verpflichtet, eine Aussagegenehmigung zu erteilen, wenn es um die Zusammenarbeit von Landes- mit Bundesbehörden gehe, so der Innenexperte.
Dies gelte auch für die Einsicht in Akten. Wieland stützte sich auf eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Zuvor hatte es vereinzelt Zweifel gegeben, ob ein Untersuchungsausschuss des Bundestages auch mögliche Versäumnisse der Länder betrachten könne.
Gespräch:
Debatte um Zuschnitte des Untersuchungsausschusses, [6:19]
Gespräch mit Wolfgang Wieland
Der Ausschuss des Bundestages soll mögliche Versäumnisse der Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen zur rechten Zwickauer Terrorzelle untersuchen. Die Sicherheitsbehörden stehen in der Kritik, weil sie jahrelang dem Neonazi-Trio, dem die Morde an mindestens neun türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern und einer Polizistin zur Last gelegt werden, nicht auf die Spur kamen.
Jetzt wollen die Bundestagsfraktionen ein gemeinsames Mandat für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss erarbeiten. Nordwestradio-Moderatorin Gaby Schuylenburg sprach darüber mit Frank Aischmann, Korrespondent im ARD-Hauptstadtstudio in Berlin.
Gespräch:
Untersuchungsausschuss zu Neonazi-Morden, [4:59]
Die Bundesregierung reagiert damit auf Versäumnisse und Ermittlungspannen im Fall des rechtsterroristischen "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU).
Die Ermittler machen die Gruppe, die als Zwickauer Terrorzelle bekannt wurde, für bundesweit zahlreiche Morde an Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft verantwortlich. Das Trio lebte mehr als 13 Jahre nahezu unbehelligt von den Sicherheitsbehörden im Untergrund.
Vergangene Woche beschlossen die Bundestagsfraktionen, einen Untersuchungsausschuss sowie eine Bund-Länder-Expertenkommission einzusetzen, um die Vorgänge aufzuklären. Auch das thüringische Parlament will sich mit den Ermittlungspannen der Landesbehörden befassen. Wie die Berliner Zeitung berichtete, war die rechtsextreme Organisation "Thüringer Heimatschutz" offenkundig im Visier mehrerer Behörden. Demnach sollen insgesamt fünf V-Leute Informationen geliefert haben. Bisher war nur von einer Person die Rede, die zeitweise mit dem Thüringer Verfassungsschutz zusammengearbeitet hat.
Nach den Plänen der Regierung können die Ermittler künftig bundesweit in einer Indexdatei Namen potenzieller Rechtsterroristen suchen. Sofern bereits bei Polizei oder Nachrichtendiensten Erkenntnisse gegen eine verdächtige Person vorliegen, wird dies angezeigt. Allerdings gibt es hohe Hürden für eine Aufnahme von Rechtsextremen in das Verzeichnis: So reicht für eine Nennung allein eine rechtsextreme Gesinnung oder die Mitgliedschaft in der NPD nicht aus.
Dies setzte FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei den Verhandlungen mit Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) durch. Nicht erfasst werden sollen Personen, die rechtsextremistische Gewalttaten "nur gutheißen und rein verbal befürworten, ohne selbst einen wie auch immer gearteten aktiven Beitrag zu irgendeiner rechtsextremistischen Tat zu leisten". Das Ministerium bewertet die Reform als einen "ersten Schritt" zur Verbesserung der Arbeit von Polizei und Nachrichtendiensten gegen Rechtsterrorismus
Info: Nordwestradio Journal
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