7. Februar 2013, 7:50 Uhr
Der Kommentar
Bundesbildungsministerin Annette Schavan wurde ihr Doktortitel aberkannt. Der zuständige Fakultätsrat der Düsseldorfer Uni sieht es als erwiesen an, dass Schavan fremde gedankliche Leistungen als ihre eigenen dargestellt hat. Trotzdem will die Bildungsministerin im Amt bleiben, sie zeigt sich ignorant gegenüber den von ihr selbst aufgestellten ethischen Maßstäben. Die ganze Angelegenheit ist nicht nur politisch brisant, sondern persönlich peinlich, meint Stephan Cartier.
Das ist ein Paukenschlag. Die Doktorandin Annette Schavan hat bei ihrer Promotion vor mehr als drei Jahrzehnten "systematisch betrogen" und "vorsätzlich getäuscht"; das befand die Universität Düsseldorf nach intensiver, neunmonatiger Prüfung. Alle haben den Paukenschlag gehört. Nur eine nicht: Die Ex-Doktorin und Noch-Bildungsministerin Annette Schavan. Sie will zunächst im Amt bleiben, als oberste Repräsentantin für die Redlichkeit in Forschung und Wissenschaft. Zum Verlust des Doktortitels gesellt sich bei ihr auch der Verlust des Realitätssinns.
Annette Schavans Rücktritt zu fordern, ist angesichts des eindeutigen Urteils aus Düsseldorf so nahe liegend, dass man es aus Scham vor Ideenlosigkeit kaum auszusprechen wagt. Aber man muss es wohl, denn Annette Schavan zeigt sich ignorant gegenüber den von ihr selbst aufgestellten ethischen Maßstäben.
Ihrem früheren Kabinettskollegen und ausgewiesenen Profi-Plagiator Karl Theodor zu Guttenberg hatte sie noch nachgerufen, sie schäme sich für dessen Verhalten. Und vor wenigen Tagen erklärte Schavan, dass sie ihren Kampf gegen die Täuschungsvorwürfe bis zum Ende betreiben werde; dies sei sie der Wissenschaft selbst schuldig. Nun, die honorige Dame Wissenschaft hat sich jetzt bei ihr herzlich bedankt und ist auf Abstand gegangen. Die Forschungsministerin muss draußen bleiben.
Dies alles macht die Angelegenheit nicht nur politisch brisant, sondern persönlich peinlich. Dass Annette Schavan ausgerechnet über den Zusammenhang von Person und Gewissen zu promovieren versuchte, kann nur unter unfreiwilliger Ironie abgebucht werden.
Das Recht, gegen das Votum der Universität juristisch vorzugehen, darf Annette Schavan natürlich niemand absprechen. Aber was sich die Frau davon verspricht, bleibt ihr Geheimnis. Man kann zwar "cum laude" promovieren, aber nicht "cum justitia", also per Gerichtsurteil. Selbst wenn sie durch juristische Finessen ihren Titel behalten könnte, bliebe unübersehbar der begangene wissenschaftliche Betrug an ihr kleben.
Deswegen sind auch einige entschuldigende Kommentare von Journalisten und Parteifreunden so befremdlich. Das Ganze sei nun reichlich 30 Jahre her, da könne man doch ein Auge zudrücken, so deren Argument. Doch das ist Unsinn. Denn mit der gleichen Logik könnte man ja auch behaupten: Hätte Schavan 10.000 D-Mark geklaut, und es wäre erst jetzt aufgeflogen, bliebe sie ungeschoren, weil der Fall verjährt ist. Doch wer käme auf die Idee, dies würde Schavan für den Posten der Justizministerin qualifizieren?
Ich dachte, dass die Diskussionen um den Großplagiator zu Guttenberg und ähnlichen Fälle den einfachen Grundsatz klar gestellt hätten: Wissenschaftliche Ergebnisse verändern sich, aber nicht die Maßstäbe, nach denen sie gewonnen werden. Geistiger Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Das zu begreifen ist so schwierig nicht und war auch schon vor 33 Jahren gültig. Das müssten Annette Schavan und ihre Verteidiger wissen. Wenn nicht, sollte man sie noch einmal an die Universität schicken. Viele Institute bieten das Programm "Studium im Alter" an.
Kommentar:
Schavan, der Doktortitel und ein überfälliger Rücktritt, [3:03]
Info: Der Kommentar
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