28. Januar 2013, 7:50 Uhr
Der Kommentar
Mit neuen Sicherheitsgesetzen reagierte Deutschland auf die Anschläge vom 11. September 2011. Nun sollen diese Gesetze von einer Regierungskommission überprüft werden. Eine Alibiveranstaltung, meint Heribert Prantl :
Die staatliche Reaktion auf den Terrorismus hat das Recht in fundamentaler Weise verändert. Die islamistischen Terroristen haben die Parlamente der demokratischen Staaten dazu getrieben, Grundrechte einzuschränken. Sie haben die Rechtsstaaten dazu gebracht, ihre Prinzipien in Frage zu stellen. Überall in den Ländern der westlichen Welt, in Washington, London, Paris und Berlin wurden vergiftete Paragrafen produziert.
Die Terroristen sind zwar nicht, wie nach dem 11. September 2001 befürchtet, in Atomkraftwerke und Wasserversorgungsanlagen eingedrungen, nicht dort haben sie Unheil angerichtet. Sie haben es auf andere, subtil-gefährliche Weise getan. Sie haben beherrschenden Einfluß auf die Apparate und Brain-Trusts genommen, in denen das Recht produziert wird. Sie haben das klassische Strafrecht entwertet. Die Angst vor dem Terrorismus hat die westlichen Staaten zur Reaktionen getrieben, vor denen man Angst haben muss.
Ist diese Bewertung übertrieben? Man kann sie für übertrieben halten, weil man viele der Rechtsänderungen in Deutschland nicht merkt und nicht spürt. Ein wichtiger Teil der Änderungen realisiert sich im Geheimen, die Geheimdienste haben zahlreiche neue Kompetenzen und Befugnisse erhalten – für heimliche Grundrechtseingriffe, die dem Betroffenen auch nachträglich nicht mitgeteilt und die nicht von einem Richter kontrolliert werden. Und die sogenannte parlamentarische Geheimdienstkontrolle, die Kontrolle durch ein paar Abgeordnete, ist angesichts des Umfangs geheimdienstlicher Tätigkeit ein Witz.
Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten – das ist der erste Hauptsatz der inneren Sicherheit geworden. Mit diesem Satz haben Politiker jede neue Maßnahme begründet: Die vielen neuen Dateien, die die alten zusammenfassen und potenzieren, die biometrischen Personalausweise, das heimliche Abhören, Rasterfahndung, Vorratsdatenspeicherung, die Computerdurchsuchung, die Abfrage von Kontodaten – die Erfassungsnetze, die alle Bürger umfassen, werden immer dichter, die beobachtungsfreien Zonen immer kleiner. Die Unterschiede zwischen der Vorbeugung von Straftaten und ihrer Verfolgung verschwimmen.
Seltsamerweise haben die Behörden die terroristische NSU-Bande gleichwohl nicht entdeckt. Die Grenzen zwischen Verdächtigen und Unverdächtigen sind aufgehoben. Es gilt jeder Einzelne zunächst einmal als Risikofaktor, jeder Einzelne muss sich gefallen lassen, dass er "zur Sicherheit" überwacht wird. Wenn sich dann ergibt, dass der so Beobachtete, Registrierte, Belauschte und Geprüfte nicht gefährlich ist, wird er wieder zum Bürger. Das ist der Geist der vielen Gesetzespakete, die in den vergangenen elf Jahren zur Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet wurden. Sie wurden im Eiltempo, ohne große Prüfung durchs Parlament getragen.
Jetzt sollen sie – auf Drängen der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – von einer Regierungskommission ausgepackt und überprüft werden. Das ist bitter notwendig; und es sitzt ein so wackerer Bürgerrechtler wie Burkhard Hirsch in der Kommission. Aber die Kommission ist winzig klein, und sie hat nur ein paar Monate Zeit. Dann ist die Legislatur zu Ende. Der Bundesinnenminister hat die Sache erfolgreich über ein Jahr hinausgezögert. Von dieser Regierungskommission ist kaum etwas zu erwarten. Sie ist leider eine Alibiveranstaltung.
Info: Der Kommentar
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