29. Dezember 2011, 7:50 Uhr
Der Kommentar
Das Bundesverfassungsgericht ist der liebe Gott der deutschen Politik. Den lieben Gott lässt man bekanntlich gern einen guten Mann sein; das heißt, man kümmert sich nicht groß um ihn. So ergeht es auch dem Bundesverfassungsgericht: Wenn es ein wichtiges Urteil fällt, wird dieses (so ist das seit einiger Zeit) von der Politik in Respekt und Lob schier ertränkt. Aber anschließend macht die Politik genauso weiter wie vorher; und jeder argumentiert so, wie er zuvor schon argumentiert hat.
Bei Urteilen zur inneren Sicherheit lässt sich das gut beobachten, besonders gut beim Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Karlsruhe hat vor knapp zwei Jahren das Horten von Telekommunikations- und Internetdaten zwar nicht komplett verboten, aber doch sehr stark eingeschränkt. Gegenwärtig hat man den Eindruck, dass CDU/CSU und SPD genau die von Karlsruhe verbotene Groß-Horterei von Daten erneut ins Gesetz schreiben wollen – und sich zu diesem Zweck auf die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung berufen Es wird so getan, als sei der von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dazu vorgelegte Gesetzentwurf eine unbrauchbare Zumutung.
Eine Zumutung ist der Gesetzentwurf in der Tat – allerdings eine brauchbare. Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber zugemutet, Freiheit und Privatsphäre besser zu achten als bisher; es dürfe nicht sein, dass die gespeicherten Daten „die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers“ möglich machen. Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin versucht das zu vermeiden: Anders als im alten Gesetz werden nicht mehr die Telefondaten sämtlicher Bürger ohne konkreten Anlass gespeichert, auf dass der Staat später auf sie zugreifen kann. Stattdessen sollen nur die Daten von irgendwie suspekten Personen bei vagen Anhaltspunkten eingefroren werden („quick freeze“), um sie später, wenn ein Richter die Sache geprüft hat, zur weiteren Verwertung aufzutauen. Das ist ein ordentlicher, grundrechtsschonender Vorschlag.
Wenn die CDU/CSU und ein Teil der SPD diesen Vorschlag unter Hinweis auf die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2005 attackieren, ist das scharfmacherische Heuchelei. Diese EU-Richtlinie ist altes EU-Recht, das mittlerweile von der Europäischen Grundrechte-Charta überholt ist. Wer sich auf fragwürdiges EU-Recht beruft, um Rechtsstaatlichkeit auszuhebeln, handelt dem Geist des Grundgesetzes und dem Geist Europas zuwider. Die EU ist, was ihre rechtsstaatlichen Konturen betrifft, noch im Stadium des Suchens und Findens. Die EU-Kommission hat selber im vergangenen April zugegeben, die Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung seien miserabel. Wenn sie trotzdem die Bundesrepublik drängt, sich dieser Miserabilitiät anzuschließen, ist das unsinnig; das ist so, als würde man Passagiere zwingen, in einen Bus mit schwersten Mängeln einzusteigen. In Sachen Vorratsdatenspeicherung kann sich Deutschland also ruhigen Gewissens einem Vertragsverletzungsverfahren beim EU-Gericht in Luxemburg stellen. Dessen Ergebnis wird sein: Nicht die deutsche Standards werden aufgeweicht, sondern die noch zu weichen EU-Standards gefestigt.
Europa muss noch lernen: Die Sicherheitsorgane eines Rechtsstaates dürfen nicht all alles tun, was sie könnten; und sie dürfen auch nicht alles speichern, was irgendwie einmal nützlich sein könnte. Deutschland sollte diesen Lernprozess unterstützen, nicht konterkarieren.
Prof. Dr. Heribert Prantl ist Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung und Leiter des Ressorts Innenpolitik
Kommentar: Vorratsdatenspeicherung - unverzichtbar?, [3:16]
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