25. Januar 2013, 7:50 Uhr
Der Kommentar
Ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer ist Mitte Januar 2013 von zwei katholischen Krankenhäusern abgewiesen worden. Zur Begründung erklärten Klinikmitarbeiter später, die Untersuchungen seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über einen mögliche Schwangerschaftsabbruch verbunden sei. Dazu ein Kommentar von Nordwestradio-Redakteur Florian Breitmeier:
Mitarbeiter des Heilig Geist-Krankenhauses und das Stankt-Vinzenz-Hospitals in Köln haben ein mutmaßliches Vergewaltigungsopfer abgewiesen
Der Fall schlägt bundesweit hohe Wellen – nicht nur am Rhein, aber vor allem im Kölner Erzbistum. Nun hat sich Kardinal Joachim Meisner bei dem mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer entschuldigt, doch die aufschäumenden Wogen der Entrüstung glättet das noch nicht. Für viele kritische Beobachter scheint durch den Kölner Fall der vermeintlich trübe Bodensatz katholischer Moralvorstellungen für alle sichtbar an die Oberfläche gespült. Doch so einfach ist es nicht.
Bei aller berechtigten Empörung über das Verhalten der Notärzte in den beiden katholischen Krankenhäusern: Der Kölner Fall kann nicht dazu dienen, der Kirche pauschal ein unmenschliches Verhalten mit Vergewaltigungsopfern vorzuwerfen. Fest steht: Katholische Krankenhäuser müssen ein Vergewaltigungsopfer medizinisch versorgen und Spuren sichern – die "Pille danach" verschreiben müssen sie nicht. Diese kritikwürdige Haltung der katholischen Kirche ist durch das Grundgesetz geschützt. Konfessionelle Krankenhäuser sind Tendenzbetriebe, in denen sich Mitarbeiter auch an moralische Prinzipien ihrer Arbeitgeber zu halten haben. Zumindest theoretisch.
Der Kölner Fall zeigt auf erschreckende Weise, dass es in einigen katholischen Einrichtungen offenbar ein Klima der Angst, des Misstrauens, des falsch verstandenen vorauseilenden Gehorsams gibt. Wenn bei einem Mediziner die Furcht vor dienstrechtlichen Konsequenzen größer ist als der barmherzige Reflex, einem seelisch und körperlich schwer verletzten Menschen zu helfen, dann gehört nicht nur das Kommunikationsverhalten von Vorgesetzten auf den Prüfstand. Dann sind ethische Richtlinien, wie sie für die Krankenhäuser des Cellitinnen-Ordens in Köln verfasst wurden, das Papier nicht wert auf dem sie stehen. Zurecht werden diese Richtlinien nun konkretisiert und überarbeitet. Doch das allein genügt nicht.
Denn es ist ein Skandal, dass wie im Kölner Fall geschehen, selbsternannte Lebensschützer in Kölner Kliniken Praxistests durchführten, um auf diese Weise aufzuspüren, wo entgegen der offiziellen Linie die "Pille danach" verschrieben wird. Es wäre nicht hinnehmbar, hätte sich das Kölner Erzbistum von Mitgliedern der Organisation "Pro Life" unter Druck setzen lassen. Die mögliche Angst vor einer Denunziation in Rom rechtfertigt nicht, dass Ärzte bei der Ausübung ihres Berufs verunsichert werden. Dabei muss in der öffentlichen Wahrnehmung fast schon untergehen, dass es durchaus kirchenrechtliche Ausnahmefälle gibt, in denen die "Pille danach" verschrieben werden kann.
In den USA zum Beispiel akzeptieren die Bischöfe in Ausnahmefällen die "Pille danach", wenn diese keine Abtreibung bewirkt, sondern den Eisprung verzögert oder behindert. Mag der Kölner Fall auch ein Einzelfall sein: Er zeigt auf schmerzhafte Weise, was passieren kann, wenn katholische Moralvorstellungen auf das reale Leben treffen. So bemerkenswert die Entschuldigungen kirchlicherseits in diesen Tagen auch sein mögen, eine Antwort auf die Frage nach Schuld und Sühne im konkreten Kölner Fall sind sie nicht.
Der Kommentar zum Anhören:
Vergewaltigungsopfer und Kirche, [2:43]
Von Nordwestradio-Redakteur Florian Breitmeier
Vergewaltigungsopfer und kirchliche Kliniken
Eine Reportage aus dem Landkreis Cloppenburg
Info: Der Kommentar
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