Bremer Brechmittel-Prozess
Ende 2004 verabreichte ein Bremer Arzt einem mutmaßlichen Drogen-Kleindealer zwangsweise Brechmittel und Wasser. Im Polizeigewahrsam fiel der Mann fiel ins Koma und starb wenige Tage später. Zweimal befasste sich der sogenannte Brechmittel-Prozess mit dem Fall und endete mit einem Freispruch. Beide Urteile hat der Bundesgerichtshof kassiert. Jetzt befindet sich der Fall in der dritten Runde. Radio Bremen gibt hier einen chronologischen Überblick.
Auf dieser Liege wurde Laye Condé mit Gurten fixiert.
Polizisten nehmen den aus Sierra Leone stammenden mutmaßlichen Drogenhändler Laya Alama Condé in Bremen fest, nachdem sie ihn beim Verschlucken von kleinen Kügelchen beobachtet hatten. Auf der Wache flößt der Arzt Igor V. dem Afrikaner zwangsweise Brechmittel und Wasser ein, um die zuvor verschluckten Kokain-Kügelchen sicherzustellen. Tatsächlich kommen bei der anschließenden Magenspülung vier Packungen zum Vorschein. Der Mann erleidet während der fast eine Stunde dauernden, schmerzhaften Behandlung Bewusstseinsstörungen und fällt schließlich ins Koma.
Der 35-jährige Afrikaner stirbt im Krankenhaus.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ächtet die zwangsweise Vergabe von Brechmitteln als unmenschliche und erniedrigende Behandlung und als Verstoß gegen die Menschenwürde.
Acht Gutachter äußern sich zur mutmaßlichen Todesursache vor Gericht. An 23 Verhandlungstagen kann die Todesursache von Laya Alama Condé letztlich nicht geklärt werden. Vier Mediziner stützen die These von einem so genannten "stillen Ertrinken" ohne Gegenwehr, drei schließen andere Todesursachen zumindest nicht aus. Der zuletzt geladene Gutachter, der Rechtsmediziner Klaus Püschel, hatte eine Mitwirkung zunächst abgelehnt, weil er in einem ähnlichen, früheren Fall involviert gewesen war. Presseberichten zufolge hatte er 2002 nach einer tödlich verlaufenen Brechmittelvergabe in Hamburg einen Herzfehler festgestellt. Keiner der Gutachter könne als Todesursache eine Herzerkrankung des Festgenommenen ausschließen, sagt Verteidiger Erich Joester vor dem Bremer Landgericht.
Der angeklagte Polizeiarzt wird teilweise entlastet. Ein Gutachter erklärt, dass der verdächtige Drogenhändler durch schleichendes Ertrinken gestorben sei. Dieser Vorgang sei von außen nur schwer zu erkennen. Mindestens eine Stunde lang müssen bei dem Mann aus Sierra Leone kleine Wassermengen in die Lunge eingedrungen sein - u.a. dadurch, dass er immer wieder versuchte, das aus dem Magen kommende Wasser wieder zu schlucken. In der Folge sei der Afrikaner schwächer geworden und habe sich deshalb auch nicht gewehrt. Allgemein kritisiert der Gutachter, der angeklagte Arzt sei nicht ausreichend geschult gewesen. Offenbar seien auch seinen Vorgesetzten die Gefahren einer zwangsweise gelegten Magensonde nicht bewusst gewesen.
Fast vier Jahre nach dem tödlichen Brechmitteleinsatz spricht das Bremer Landgericht den angeklagten Polizeiarzt frei. Dem 44-Jährigen könne der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht nachgewiesen werden, urteilen die Richter. Zuvor hatten auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch plädiert. Rund 30 Zuschauer protestieren nach dem Freispruch mit Sprechchören wie "Laye Condé - das war Mord!". Die Polizei räumt daraufhin den Gerichtssaal.
"Wenn sich dieser Freispruch wie ein Schuldspruch anhört, so hat das Gründe", sagte der Vorsitzende Richter Bernd Asbrock am Ende seiner mehr als einstündigen Urteilsbegründung. Der aus Kasachstan stammende Mediziner sei mit der Situation völlig überfordert gewesen. "Der Angeklagte verfügte praktisch über keine klinische Erfahrung", betonte der Bremer Richter. Außerdem habe sich der kritische Zustand des mutmaßlichen Drogenhändlers schleichend entwickelt und sei schwer erkennbar gewesen. Dennoch habe sich der Arzt "zahlreiche Unsicherheiten, Versäumnisse, Fehler und Pflichtverstöße" zuschulden kommen lassen. Diese seien für den Tod des Patienten aber nicht ursächlich gewesen. Deshalb lasse sich der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht nachweisen. Die medizinisch kritische Situation, nach der auch lebensrettende Maßnahmen nicht mehr möglich gewesen seien, habe der Arzt darüber hinaus nicht erkennen und voraussehen können.
Der Vize-Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, kritisiert den Freispruch. Ein Urteil nach dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe" widerspreche seinem Rechtsverständnis. Der Frankfurter Rundschau erklärt Montgomery, wenn ein Arzt die Folgen seines Handelns nicht abschätzen könne, dürfe er den Einsatz erst gar nicht beginnen. Die Mediziner müssten sich auf das beschränken, was sie könnten. "Ich darf auch nicht plötzlich Herzen transplantieren", sagte der Radiologe, der schon vor Jahren den Einsatz von Brechmitteln verurteilt hatte. "Gott sei Dank ist dieser Unsinn inzwischen gestoppt worden."
Das Urteil im Bremer Brechmittel-Prozess wird zunächst nicht rechtskräftig. Die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Elke Maleika, legt Revision ein. Sie vertritt die Familie des Afrikaners. Der Bundesgerichtshof (BGH) müsse nun über ihren Antrag entscheiden.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) verweist den Fall zur Neuverhandlung an eine Schwurgerichtskammer des Bremer Landgerichts. Die mögliche Schuld des angeklagten Arztes bestehe darin, dass er den Brechmittel-Einsatz auch nach einer ersten Ohnmacht von Condè unter "menschenunwürdigen Umständen" fortgesetzt habe, begründet der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf in Leipzig. Zudem habe er den Mann zuvor nicht über die Gefährlichkeit der Behandlung aufgeklärt. Mit dem Fall soll sich jetzt ein Schwurgericht befassen, weil auch eine Verurteilung des Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge denkbar sei.
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Das Bremer Landgericht beginnt am 8. März 2011 den Fall ein zweites Mal zu verhandeln. Am Ende urteilt es genauso wie vor drei Jahren: Freispruch für den angeklagten Polizeiarzt. "Die Kammer hat alles getan, um die Todesursache zu klären", stellt der Vorsitzende Richter Helmut Kellermann in seiner Begründung fest. Das sei jedoch nicht eindeutig gelungen, auch wenn viel dafür spreche, dass der verstorbene mutmaßliche Drogenhändler langsam ertrunken sei. "Alle Gutachter mussten einräumen, dass es Ungereimtheiten gibt." So habe der 35-Jährige Condé unter anderem nicht gehustet, obwohl dies ein unausweichlicher Reflex beim Verschlucken sei. Nach eingehender Beratung sei man deshalb zur Auffassung gekommen, im Zweifel für den Angeklagten entscheiden zu müssen, so der Richter. Auch eine Vorschädigung des Herzens könne zum Tod des Afrikaners beigetragen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Monate Haft auf Bewährung für den 47-Jährigen Arzt wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
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Gegen den zweiten Freispruch hatte die afrikanische Mutter wieder Revision eingelegt – der Bundesgerichtshof kam erneut zu dem Ergebnis, dass der Freispruch für den Polizei-Arzt unrecht ist. Der tödliche Brechmitteleinsatz muss nun in Bremen zum dritten Mal verhandelt werden. Nach Ansicht der Bundesrichter ist das angewandte Beweissicherungsverfahren so unerhört und unerträglich gelaufen, dass es nochmals juristisch überprüft werden müsse. Der beschuldigte Condé habe damals nach der erzwungenen Verabreichung des Mittels einige Kokainkügelchen erbrochen. Dass der Arzt die Prozedur dennoch fortgesetzt habe, sei schlicht menschenunwürdig gewesen, sagte der Vorsitzende Bundesrichter Clemens Basdorf. Als Condé schließlich apathisch wurde und eine Kommunikation mit ihm nicht mehr möglich war, hätte der Arzt erkennen müssen, dass hier ein Todesfall nicht auszuschließen sei. Außerdem seien Risiken des Brechmitteleinsatzes damals bereits bekannt gewesen. Der zweite Freispruch aus dem Jahr 2011 hätte nach den Erkenntnissen, die das Bremer Gericht aufgrund von Zeugen- und Gutachteraussagen gewonnen hatte, nie und nimmer erfolgen dürfen. Der Vorsitzende Bundesrichter Basdorf fand deutliche Worte in Richtung Bremen: "Die Feststellungen des Schwurgerichts ergeben für sich eindeutig einen Sachverhalt, der einen Schuldspruch der Körperverletzung mit Todesfolge rechtfertigt. In aller Eindeutigkeit."
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Zum Auftakt des dritten Prozesses vor einem Bremer Schwurgericht bricht der Angeklagte erstmals sein Schweigen. Er bedauere Condés Tod, es sei ihm sehr nah gegangen. An einem späteren Verhandlungstag stellte er sich auch Fragen zum Tathergang. Dabei verstrickte er sich in Widersprüche und ließ offen, warum er nicht erkannt haben will, dass Condé zunehmend in einem lebensbedrohlichen Zustand geriet. Der Bundesgerichthof befand die Beweislage so eindeutig, dass die Anklage nun auf Körperverletzung mit Todesfolge lauten musste.
Die Vorsitzende Richterin Barbara Lätzel äußert Zweifel, ob dieser Tatbestand haltbar sei. Dabei beruft sie sich auf die Aussagen des Angeklagten und des Notarztes, der damals hinzugerufen wurde. Sie schlug den gegnerischen Parteien vor, wie bei den beiden früheren Verfahren auf den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung zurückzukommen. Damit wäre auch die Einstellung des Verfahrens möglich. In einer mündlichen Verhandlung Mitte Juni sollen die Parteien den Vorschlag der Richter erörtern. Auf diese Entscheidung hat die Mutter des Opfers aber keinen Einfluss. Sie tritt im Prozess als Nebenklägerin auf.
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