Arbeitsmarkt
Seit 2005 gehören Begriffe wie "Arbeitslosengeld I" und "Hartz IV" zu unserem Alltag. Sie sind das Ergebnis von Reformen der Bundesregierung und haben die "Arbeitslosenhilfe" und die "Sozialhilfe" abgelöst. Wann aber gibt es eigentlich "Arbeitslosengeld I"? Wie hoch ist es und was steckt hinter "Hartz IV"?
Reichen 374 Euro zum Leben? Immer wieder gibt es Diskussionen um die Höhe von "Hartz IV".
Die frühere "Arbeitslosenhilfe". Nach den Arbeitsmarktreformen umbenannt in "Arbeitslosengeld I". Seit 2005 gilt diese Regelung. Die Leistung vom Staat soll dafür sorgen, dass Arbeitslose ihren Lebensstandard auf niedrigem Niveau halten können. Das "Arbeitslosengeld I" wird in der Regel ein Jahr lang gezahlt. Jobsuchende über 55 Jahre bekommen es sechs Monate länger. Wer seinen Arbeitsplatz verliert bekommt das Geld, wenn er innerhalb von zwei Jahren vor Verlust seines Jobs mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Grundsätzlich liegt die Höhe der Zahlung bei 60 Prozent des letzten Nettolohns. Wer unterhaltspflichtige Kinder hat, bekommt mehr: 67 Prozent. Ein Beispiel: Ein alleinstehender Erwachsener, der keine Kinder hat, und 2.500 Euro brutto verdient hat, hat Anspruch auf rund 950 Euro "Arbeitslosengeld I".
Rechner für Arbeitslosengeld I
Das "Arbeitslosengeld II" ist eine staatliche Grundsicherung. Es hat die frühere Sozialhilfe abgelöst. Auch diese Regelung ist 2005 in Kraft getreten. Sie gilt speziell für Lanzeitarbeitslsoe und Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 65 Jahren. Jüngere Kinder bekommen Sozialgeld. "Hartz IV" wird aber auch als Aufstockung gezahlt, wenn das Arbeitslosengeld I nicht ausreicht.
Seit Anfang 2012 gibt es für einen Erwachsenen pro Monat 374 Euro. Unterkunft, Heizung und sonstige Zulagen sind dabei nicht eingeschlossen. Mit dem Betrag sollen Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung) und die Bedürfnisse des täglichen Lebens sichergestellt werden.
Dossier: Armenhaus Bremen
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