Körperverletzung mit Todesfolge
Wegen der tödlichen Misshandlung des zweijährigen Kevin verurteilt das Landgericht Bremen den Ziehvater zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil bleibt damit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 13 Jahren Gefängnis wegen Mordes. Die Strafkammer spricht den 43-jährigen Bernd K. auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig und ordnet die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, aber erst nach drei Jahren verbüßter Haft. Danach ist bei erfolgreichem Verlauf der Therapie eine vorzeitige Entlassung möglich: also schon nach fünf oder sechs Jahren. Das Publikum im Gerichtssaal reagiert darauf empört.
Fernsehbericht: Urteil im Kevin-Verfahren, [4:23]
Von Radio-Bremen-Reporter Rainer Kahrs am 5. Juni 2008.
Akten türmen sich im Indizienprozess gegen Kevins Ziehvater.
Am 5. Juni 2008 verfolgt Kevins Ziehvater den Richterspruch teilnahmslos. An 28 Prozesstagen wurden 85 Zeugen gehört, von denen allein 25 Sachverständige waren. Am Ende stellt der Vorsitzende Richter, Helmut Kellermann, fest: "Es bleibt auch für uns nur ein undeutliches und unscharfes Bild". Das emotionale Schlusswort des Angeklagten mit der Aussage, er wisse nicht, was damals passiert sei, stellt Kellermann in Frage: "Ich bin ganz ehrlich. Das glaube ich Ihnen nicht." Und dann beginnt er ausführlich Kevin Leidensweg aufzuzeichnen. "Es gibt keinen Anhaltspunkt, dass andere Personen hierfür verantwortlich sein können", sagt der Richter zu den schweren körperlichen Misshandlungen. Nur der Angeklagte selbst und Kevins ebenfalls drogensüchtige Mutter Sandra K., die im November 2005 starb, waren dafür verantwortlich. "Sie hatten Angst vor Entdeckung!", sagt der Richter. Der 43-Jährige habe immer wieder Ausreden benutzt.
Richter Kellermann stellt wegen des großen öffentlichen Interesses an dem Prozess fest, dass der Sachverhalt keine Schlussfolgerung hinsichtlich der Verantwortung anderer an dem Tod Kevins zulasse. Allerdings habe es sicherlich genügend Situationen gegeben, in denen diese Katastrophe hätte aufgehalten werden können. Nach dem Leichenfund waren schnell massive Fehler der Sozialbehörden in der Hansestadt bekannt geworden. Gegen den für Kevin zuständigen Sozialarbeiter und den Amtsvormund des Kindes ist ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung anhängig. Der Staat war zur Führsorge verpflichtet "und er hat versagt mit seinen Behörden und Ämtern, im Schutz Kevins vor den Gewalttätigkeiten des Vaters".
Im Verlauf der Beweisaufnahme konnte nicht genau geklärt werden, wie die 24 Knochenbrüche bei Kevin entstanden sind und wann sein Tod eingetreten ist. Die Ergebnisse der Gutachten weisen aber auf einen Zeitpunkt um den 30. Juni und den 1. Juli 2006 hin. Kevin starb sehr wahrscheinlich an den Folgen der Knochenbrüche. Diese verursachten eine Fettembolie und damit Versagen von Lunge und Herz. Der Tod trat in einem nicht genau definierten Zeitraum ein, aber es kann fünf Minuten oder bis zu 24 Stunden gedauert haben. Wie oft der Angeklagte auf das Kind "eingewirkt" hat, darüber kann nur spekuliert werden. Aber alles sei "auf konkrete Gewaltanwendung des Angeklagten zurückzuführen", so der Richter.
Einen Tötungsvorsatz kann die Kammer des Landgerichtes nicht feststellen. Aber der Angeklagte habe seinen Wunsch, das Kind bei sich zu behalten, über das Wohl des Kindes gestellt. Der Richter sagt zum Angeklagten: "Das Risiko, dass das Kind Ihnen weggenommen wird, hätten Sie eingehen müssen!" Bernd K. unterließ Hilfeleistungen zum Wohl Kevins und täuschte das System. Er wollte sein "scheinbürgerliches Leben" aufrechterhalten. Aber nach dem Tod von Kevins Mutter Sandra ging es steil bergab. Der Traum war zerstört. Am Ende sagt der Richter: "Sie haben das Kind geliebt. Es ist nicht wieder gut zu machen, in keiner Weise. Jetzt müssen Sie mit dieser Schuld fertig werden."
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