Verfahren gegen Amtsvormund eingestellt
Am 25. August 2010 ist das Verfahren gegen den ehemals amtlich bestellten Vormund von Kevin eingestellt worden. Beide Prozessparteien folgten damit einem Vorschlag der Richter, die bisher die Aussagen des Angeklagten selbst, einer Familienrichterin, eines Vorgesetzten und einer Kollegin gehört hatten. Nach Einschätzung der Strafkammer treffe Bert Kaufmann zwar eine Mitverantwortung am Tod des zweijährigen Jungen, aber im Laufe des Verfahrens hatte sich auch herausgestellt, dass die zuständige Behörde im Jahr 2006 völlig unterbesetzt war. Kaufmann muss nun 5.000 Euro an eine Kinderschutz-Organisation zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.
Der frühere Amtsvormund von Kevin ist der einzige Behördenvertreter der sich juristisch verantworten muss.
So bleibt aber weiter ungeklärt, welche Mitschuld der 67-jährige heutige Pensionär am Tod des Jungen trägt. Ursprünglich sollte neben dem Amtsvormund auch Kevins zuständiger Sozialarbeiter, der so genannte Fall- oder Case-Manager, auf der Anklagebank sitzen. Doch einem ärztlichen Gutachten zufolge ist er verhandlungsunfähig. Begründung: Der Angeklagte sei dauerhaft krank. Das haben mehrere ärztliche Stellungnahmen und Gutachten belegt.
Für den Bürgerschaftsabgeordneten Klaus Möhle (SPD) ist aber nicht nachvollziehbar, dass am Ende niemand aus der Sozialbehörde für Kevins Tod juristisch zur Rechenschaft gezogen werde. Im Radio-Bremen-Interview sagte er, dass der angeklagte Amtsvormund nicht die zentrale Figur in dem Fall gewesen sei, sondern er glaubt, dass es der Fall-Manager im Jugendamt war. Darin sei sich auch der parlamentarische Untersuchungsausschuss "Kinderwohl" einig gewesen. Der Staat hatte die Vormundschaft für Kevin übernommen und ersetzte damit Vater und Mutter.
Eine Kollegin des Angeklagten hat Bert Kaufmann am vierten Prozesstag entlastet. Sie bestätigte, dass es 2005 in Bremen nur drei Amtsvormünder für rund 700 Fälle gegeben habe. Sie selbst und der Angeklagte hätten jeweils die Verantwortung für 250 Kinder gehabt. Eine "unheimliche Überlastung" sei das gewesen, eine persönliche Betreuung unter diesen Umständen fast unmöglich. Im Radio-Bremen-Interview sagte sie, dass "man eigentlich nur Feuerwehr gespielt" und die Akten verwaltet habe. Wörtlich sagte sie der Richterin: "Wir waren keine Amts-, sondern Aktenvormünder". Den Angeklagten beschrieb sie als guten und engagierten Sozialarbeiter.
In seiner Aussage hat der Beschuldigte mangelnde Informationen und Arbeitsüberlastung als Mitursachen für den Tod des Jungen genannt. Alle Beteiligten hätten wesentlich mehr über die Vorgeschichte und Lebensumstände des Jungen gewusst als er, sagte er vor dem Landgericht Bremen. Vieles habe er erst nach Kevins Tod erfahren. Polizisten hatten die Leiche des Zweijährigen im Oktober 2006 im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters gefunden. Der Fall steht wie kaum ein anderer für das Versagen des Staates bei der Kinderfürsorge.
Über die Vorgeschichte des Jungen, Polizeieinsätze bei den drogensüchtigen Eltern und den Missbrauchsverdacht sei er vom zuständigen Sozialarbeiter nicht informiert worden. Der Arzt des Ziehvaters von Kevin habe ihm außerdem nicht gesagt, dass es bei der Substitution andere Drogen gegeben habe. Für ihn habe es in dieser Situation zunächst keinen Grund für einen Hausbesuch gegeben. Der ehemalige Amtsvormund sagte weiter, er habe zeitgleich rund 250 Kinder betreut und sich deshalb auf die Informationen des zuständigen Sozialarbeiters verlassen müssen.
Erstmalig hat eine Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Sozialarbeiter und einen Amtvormund erhoben.
Bereits im Dezember 2007 klagte die Staatsanwaltschaft den Amtsvormund an. Warum es erst zweieinhalb Jahre später zum Prozess gegen den Sozialarbeiter kommt, erklärt der Gerichtssprecher zum einen mit der umfangreichen Vorbereitung und zum anderen mit dem extrem komplexen Sachverhalt. Insgesamt sollen es an die 10.000 Seiten sein, die hier zu bewältigen waren. Dabei könne man kann sich gut vorstellen, dass bei diesem Umfang die Verfahrensbeteiligten immer ein bis zu drei Monate Zeit benötigen, um sich mit den Anträgen der Gegenseite zu befassen, beschreibt Thorsten Prange die Vorbereitungen am Landgericht.
Für den Vorsitzenden der Deutschen Kinderhilfe in Berlin, Georg Ehrmann, klingt das nach einer Ausrede. Er wirft der Bremer Justiz vor, den Fall regelrecht liegengelassen zu haben. Ehrmann sagt im Radio-Bremen-Interview: "Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, es verdeutlicht, wie die Prioritäten in der Bremer Justiz liegen. Hier ist ein Kind unter grausamen Umständen zu Tode gekommen und die Justiz braucht mehr als dreieinhalb Jahre um die Umstände wirklich vor Gericht zu bringen. Erlauben sie mir die polemische Spitze: Ich denke, wenn es hier um eine Tat mit fremdenfeindlichen Hintergrund ginge, dann wäre der Prozess sicherlich, wie sich das gehört, zeitnah erfolgt."
Der qualvolle Tod des zweijährigen Jungen Kevin aus Bremen steht wie kein anderer Fall für das Versagen des Staates bei Kinderschutz. Der angeklagte Amtsvormund war seinerzeit für zirka 250 Kinder verantwortlich. Das entsprach etwa vier Mal mehr als dem bundesweit verabredeten Durchschnitt.
Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss "Kindeswohl" war der zuständige Fall-Manager nicht nur durch seine schlampige Aktenführung und seine Zurückhaltung im Fall Kevin aufgefallen, sondern er stand im Jugendamt auch unter Verdacht, ein Alkoholproblem zu haben.
Für Georg Ehrmann hätte in diesem Prozess geklärt werden müssen, was die Vorgesetzten des Fallmanagers gewusst haben und vor allen Dingen aber, wie sie mit dessen offenkundigen Alkoholismus umgegangen sind. "Denn bei Alkoholismus ist der Arbeitgeber in einer besonderen Fürsorgepflicht", sagte Ehrmann weiter. Solch ein Mann hätte nicht eingesetzt werden dürfen, wenn es um Leib und Wohl eines Kindes geht. Deshalb sollten die Vorgesetzten im Sozialamt dazu aussagen, warum der Fallmanager in diesem Zustand arbeiten durfte. Nachdem bekannt wurde, dass der Sozialarbeiter nicht verhandlungsfähig ist, steht für Ehrmann fest, dass viele Leute in der Bremer Sozialbehörde jetzt besser schlafen werden. Er hatte sich einen Prozess erhofft, der über die individuelle Schuldfrage hinausgeht. Geklärt werden müsse, wie sehr die massiven Sparzwänge im Bremer Jugendamt Kevins Tod begünstigt haben. Denn als Kevin starb, galt eine interne Amtsanweisung Kinder in Not nicht mehr in teure Heime einzuweisen. Ungeklärt bleibt nun nach der Einstellung des Verfahrens auch, ob beispielsweise der ehemalige Leiter des Bremer Jugendamtes eine Mitschuld trägt.
Fernsehbericht: persönliche Erklärung des Amtsvormundes, [3:09]
Kevins ehemaliger Amtsvormund hat eine Erklärung zur Anklageerhebung am 11. September 2009 gegeben.
Prozess gegen Kevins Ziehvater
Indizien deuten auf grausames Verbrechen
Spardruck und die Doppelmoral der Politik
Untersuchungsausschuss "Kindeswohl"
Das kurze Leben von Kevin K.
Chronologie des Versagens
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