Gutachter der Staatsanwaltschaft
Vor dem Untersuchungsausschuss hatten eigentlich schon alle wichtigen Zeugen ausgesagt. Aber dann kam das Gutachten von Prof. Walter Popp auf den Tisch. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft untersuchte der Hygiene-Experte aus Essen, welche Umstände letztlich zum Keimausbruch im Klinkum Bremen-Mitte geführt haben, und ob die nachfolgenden Maßnahmen wirksam waren.
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Zeuge am 4. Oktober 2012
Das Gutachten der Bremer Staatsanwaltschaft zu Fehler und Pannen im Zusammenhang mit der tödlichen Infektionswelle hat für Wirbel gesorgt. Neben den schon bekannten Mängeln in der Klinik kritisierte der Experte darin auch erstmals die Bremer Gesundheitsbehörde. Nun wurde der Gutachter vom Untersuchungsausschuss angehört - was folgte war ein Streit unter den Obleuten. Der Vorwurf: Die Ausschussvorsitzende soll versucht haben, den Gutachter madig zu machen.
Geschrieben hat das Gutachten Walter Popp, Leiter der Krankenhaus-Hygiene am Universitätsklinikum Essen. Der 56-Jährige ist renommierter Experte in Hygiene-Fragen. Im Auftrag der Bremer Staatsanwaltschaft hat er auf über 200 Seiten Pannen dargestellt, die im Zusammenhang mit dem Keimausbruch im Klinikum Bremen-Mitte eine Rolle gespielt haben. Vor dem Ausschuss erneuerte er am 4. Oktober 2012 seine Kritik. In der Klinik sei die Reinigung und Desinfektion "desolat" gewesen, so Popp. Außerdem waren viel zu wenige Pflegekräfte auf der Station im Einsatz. Mit diesem geringen Personalschlüssel sei eine ausreichende Händedesinfektion "de facto unmöglich", so der Experte. Doch die Stationsmitarbeiter hat er in Schutz genommen. Sie "tragen die geringste Verantwortung" und seien einfach nur überfordert gewesen, so der Gutachter. Die eigentliche Verantwortung läge bei denen, die so wenig Personal auf der Station eingesetzt hätten.
Die Hygiene-Probleme der Klinik sind bekannt und wurden von der Klinikleitung auch eingeräumt. Neu ist dagegen der Vorwurf von Popp, dass auch die Gesundheitsbehörde Fehler gemacht habe. Sie hätte nicht dafür gesorgt, dass mehr Fachkräfte für Hygiene in der Klinik angestellt werden. Dazu wäre die Behörde in der Pflicht gewesen, unterstrich Popp auch vor dem Ausschuss. Konkret geht es um Hygiene-Standards, die von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) bestimmt werden. Diese sind erst Ende 2011 durch ein Bundesgesetz für alle Länder verpflichtend geworden. Dabei gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2016. Offen und umstritten ist nun aber die Frage, ob diese Standards schon in der Vergangenheit in Bremen galten. Bremen hatte nämlich seit dem Jahr 1990 eine Landesverordnung für Krankenhaushygiene. Popp erklärte im Ausschuss, dass über diese Landesverordnung in Bremen immer schon die KRINKO-Standards galten. Wäre dies tatsächlich der Fall, dann hätte die Bremer Verordnung vom ersten Tag an das eigentliche Ziel nicht erfüllt. Denn die KRINKO sieht im Vergleich zur Bremer Landesverordnung viel höhere Standards vor und mehr Hygiene-Personal in den Kliniken vor. Ob die KRINKO-Standards nun tatsächlich galten, blieb im Ausschuss offen. Die Meinungen gehen auseinander und es steht Aussage gegen Aussage.
Die SPD-Gesundheitssenatorin Renate Jürgens-Pieper hatte Popp in einem Brief bereits unterstellt, er habe eine "bedenkliche Unkenntnis" und mache deshalb falsche Rückschlüsse. In einem an den Untersuchungsausschuss gerichteten Brief erklärte sie, die KRINKO-Standards seien rechtlich nicht verbindlich und stellten nur eine Expertenmeinung dar. Für einen kleinen Eklat sorgte nun die Art und Weise, wie ihre SPD-Parteikollegin und Vorsitzende des Ausschusses Antje Grotheer den Experten öffentlich im Ausschuss befragte. Im Kern ging es wohl darum, das Gutachten zumindest in Teilen zu entkräften. Auf viele Nachfragen von Grotheer räumte Popp schließlich ein, dass er ein Arzt und kein Jurist sei. Zudem sei es das erste Gutachten, das er für eine Staatsanwaltschaft erstellt habe. Lange wurde auch über unterschiedliche Definitionen über Rechtsbegriffe diskutiert. Im Kern blieb Popp bei seiner Aussage, wonach die Behörde hätte für mehr Personal in der Klinik sorgen müssen. Die KRINKO-Standards entsprächen dem Stand der Wissenschaft. Auch Gerichte und Sachverständige würden sich bei entsprechenden Fragen an solchen Standards orientieren.
Noch während Popp im Ausschuss befragt wurde, reagierten die Oppositionsparteien auf die Art und Weise, wie die Ausschussvorsitzende Popp behandelte. Die Obfrau der Linkspartei im Ausschuss, Claudia Bernhard kritisierte "dass ein Überbringer schlechter Nachrichten mit juristischen Spitzfindigkeiten madig gemacht wurde. Hier ging es nicht um Erkenntnisgewinn, so Bernhard weiter "sondern einzig darum, den Senat aus der Schusslinie zu bringen. Von dieser extrem einseitigen Parteinahme und dem Versuch, Fakten wegzureden statt zur Kenntnis zu nehmen, kann man sich an diesem Punkt nur distanzieren." Ähnlich äußerte sich auch CDU-Gesundheitspolitiker Rainer Bensch. Die Ausschussvorsitzende versuche "die Missstände in der Gesundheitsbehörde zu verteidigen", kommentierte Bensch das Vorgehen der SPD-Politikerin. Antje Grotheer selbst erklärte dazu, dass sie es für die Arbeit des Ausschuss wichtig findet, auch so ein Gutachten kritisch zu beleuchten. Dieses Gutachten bringe rechtliche Konsequenzen mit sich - daher sei es wichtig, es kritisch zu hinterfragen.
Die Diskussion um eventuelle Fehler in der Bremer Gesundheitsbehörde werden auch bei der nächsten Anhörung Thema sein. Am Freitag, 5. Oktober werden voraussichtlich noch einmal der amtierende Gesundheitsstaatsrat Joachim Schuster (SPD) und sein Amtsvorgänger Hermann Schulte-Sasse als Zeugen geladen. Am Donnerstag, 11. Oktober wird dann Gesundheitssenatorin Jürgens-Pieper erneut vor dem Ausschuss Stellung nehmen
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Hygieneskandal in Bremer Klinik
![Keime [Quelle: Radio Bremen] Keime [Quelle: Radio Bremen]](/politik/dossiers/krankenhauskeime/keime100_v-mediateaser.jpg)
In diesem Online-Dossier werden wir Sie darüber informieren, welche Hygiene-Richtlinien in Bremer Krankenhäusern gelten und wie das Krankenhaus solche Infektionen melden muss.
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