Bis zu 2.500 Euro Strafe
Seit 1. Juli 2008 gelten in allen deutschen Bundesländern Rauchverbote. In mehreren Regionen sind die Vorschriften durch Gerichtsentscheide bereits wieder gelockert worden. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat die Nichtraucherschutzgesetze überwiegend für verfassungswidrig befunden. Bis zu einer Neuregelung sollen sie jedoch in Kraft bleiben.
Viele Kneipen deklarieren sich zur Ausnahme, um Raucher nicht als Gäste zu verlieren.
Seit Anfang 2008 ist das Nichtraucherschutzgesetz in Bremen wirksam. Zwei Mal wurde es nachgebessert: In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes durfte nur in abgeschlossenen Nebenräumen von Gatstätten geraucht werden, nicht jedoch im Hauptschankraum. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes besserte Bremen im Dezember 2008 nach: Seitdem dürfen sich kleine Gaststätten komplett zur "Raucherkneipe" deklarieren. Außerdem ist seit Ende 2008 auch das Rauchen in "weitgehend geschlossenen" Einkaufspassagen verboten.
Betroffen von dem umfassenden Rauchverbot sind neben Kneipen, auch Diskotheken und Restaurants, außerdem öffentliche Einrichtungen wie Behörden, Krankenhäuser, Schulen, Theater oder Museen. Ein halbes Jahr hatten Wirte und Gastronomen Zeit, ihre Räume entsprechend umzubauen. Am Ende sollte das Rauchen generell verboten sein oder nur noch in einem dafür abgetrennten Bereich.
Beschwerde-Nummer
Unter der Telefonnummer (0421) 361 88 675
können Sie in Bremen Verstöße gegen das Rauchverbot melden.
Besetzt ist die Nummer
montags bis donnerstags
von 8 bis 15 Uhr
und freitags bis 13.30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten nimmt die Polizei die Anzeigen entgegen.
In so genannten Einraumkneipen mit einer Größe bis zu 75 Quadratmetern darf weiter geraucht werden, wenn keine Essen angeboten wird und sich keine Jugendliche dort aufhalten. Die Betreiber müssen die Kneipe von außen gut sichtbar als "Rauchergaststätte" kennzeichnen.
Erlaubt ist das Rauchen auch in den Festzelten auf dem Freimarkt, beim Schaffermahl im Rathaus und auf den Tribünen des Weser-Stadions. Dagegen gilt bei Großereignissen wie dem Bremer Sechstagerennen weiter das Verbot.
Verstöße gegen das Gesetz können seit Juli 2008 mit Geldbußen bis zu 2.500 Euro geahndet werden. In Bremer Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten darf schon seit August 2007 nicht mehr geraucht werden. Damit war Bremen ein bundesweiter Vorreiter in Sachen Rauchverbot.
Nichtraucherschutz in Bremen
![Achtung Raucherkneipe steht an einem Schaufenster [Quelle: Radio Bremen] Achtung Raucherkneipe steht an einem Schaufenster [Quelle: Radio Bremen]](/wissen/rauchen104_v-mediateaser.jpg)
Wie weit sollte ein Gesetz zum Nichtraucherschutz gehen? Wer kontrolliert, ob Rauchverbote eingehalten werden? Oder nimmt es keiner so richtig ernst in Bremen? Informationen dazu finden Sie in unserem Dossier. Mehr...
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