Interview mit Verwaltungsrechtler
Bremen will konsequent gegen gewalttätige Rocker vorgehen. Hintergrund ist die Massenschlägerei zwischen zwei verfeindeten Banden in der Innenstadt. Das Land will jetzt die Hells Angels verbieten. Kutten und andere Embleme der Rocker müssten dann im Schrank bleiben. Der Frankfurter Verwaltungsrechtler Michael Karthal hat die Rocker bei Verbotsverfahren in Hessen und Schleswig-Holstein vertreten.
Michael Karthal hat Frankfurter Hells Angels beim Prozess vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof vertreten.
Radio Bremen: Herr Karthal, Sie haben in ganz Deutschland schon Hells Angels bei Verbotsprozessen vertreten. Die Rocker sind umstritten und gelten als kriminell. Warum vertritt ein renommierter Verwaltungsrechtler die Hells Angels?
Michael Karthal: Gegenstand der Verbotsverfügung ist das Verwaltungsrecht mit Vertiefungen bis ins Verfassungsrecht hinein. Das ist eine interessante juristische Materie, die in mein Fachgebiet fällt.
Radio Bremen: Hessen hat die umstrittenen Rocker verboten. Andere Länder sollen dem Beispiel folgen, empfiehlt der hessische Innenminster. Bremen macht das jetzt. Sie sind gegen ein Verbot. Warum?
Michael Karthal: Ich bin nicht grundsätzlich gegen ein Verbot von Vereinigungen, die die Voraussetzungen für eine Auflösung erfüllen. Ich bin allerdings gegen Verbote von Vereinen, denen keine haltbaren Verbotsgründe vorgeworfen werden können. Ich kann auch nach der Entscheidung in Hessen nicht erkennen, dass Handlungen, die den Betroffenen vorgehalten werden, für ein Verbot ausreichend sind.
Radio Bremen: Wann ist ein Verbot solcher Ortsgruppen gerechtfertigt?
Michael Karthal: Ein Verbot ist immer dann gerechtfertigt, wenn einem Verein vorgeworfen werden kann, dass dessen Zweck oder Handlungen den Strafgesetzen zuwider laufen. Hierfür wird eine prägende gesetzeswidrige Ausrichtung der Vereinigung verlangt, die gegen elementare Grundsätze der Rechtsordnung verstößt.
Radio Bremen: Zum Beispiel?
Michael Karthal: Das bedeutet, wenn der Verein satzungsmäßig kriminelles Handeln aufnimmt oder das einzelne Mitglieder Individualtaten begehen, die dem Verein zugerechnet werden können, so dass dieser den Charakter einer strafgesetzwidrigen Vereinigung erhält.
Radio Bremen: Was steht in der Satzung der Hells Angels?
Michael Karthal: Dass man ehrlich ist, dass man pünktlich ist, dass man handwerkliche Fähigkeiten besitzt. Im Wesentlichen geht es um Sekundärtugenden. Was nicht drin steht ist, dass man sich zusammenschließt, um Kriminaltaten zu begehen.
Radio Bremen: Bei dem Verbot der Hells Angels in Flensburg haben Sie den Behörden vorgeworfen, "ein gewisses Bild" von der Rockergruppe in der Öffentlichkeit zu zeichnen. Was meinen Sie damit?
Michael Karthal: Hintergund ist, dass von den Behörden der Versuch unternommen wird, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass sämtliche Mitglieder der Hells Angels kriminell sind.
Radio Bremen: Welchen Eindruck haben Sie?
Michael Karthal: Der in der Öffentlichkeit vermittelte Eindruck von der Chartern der Hells Angels deckt sich mit der Realität nicht annähernd.
Radio Bremen: In Frankfurt und Flensburg konnten Sie die Verbote nicht kippen. Haben die Innenbehörden unter dem Strich also doch genügend Beweise, dass die Rocker als Gruppe gefährlich sind?
Michael Karthal: Das sehe ich nicht so. Hintergrund der beiden Entscheidungen ist das in der Öffentlichkeit gezeichnete Bild. Sowohl in Flensburg als auch in Frankfurt reichen die Beweise nicht aus, um einen prägenden strafgesetzwidrigen Charakter überzeugend darzulegen.
Radio Bremen: Den Hells Angels wird immer wieder Drogenhandel, Rotlichtgeschäfte und auch Menschenhandel vorgeworfen. Kommen Sie als Anwalt da nicht in eine Zwickmühle?
Michael Karthal: Ich würde unter Umständen in eine Zwickmühlen kommen, wenn dies zutreffen würde. Sowohl in der Entscheidung in Flensburg als auch in Frankfurt ist ohne dies deutlich zum Ausdruck zu bringen, klar geworden, dass die Vorwürfe der Ministerien, dass die Hells Angels in den Handel mit Drogen, Waffen und Menschen verstrickt sind, unzutreffend sind. Die Verbote sind vielmehr im Wesentlichen auf Individualtaten einzelner Mitglieder gestützt und auf solidarisches Handeln in Bezug auf wenige inhaftierte Mitglieder.
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![Polizisten beobachten Hells Angels auf Motorrädern [Quelle: Radio Bremen] Polizisten beobachten Hells Angels auf Motorrädern [Quelle: Radio Bremen]](/nachrichten/polizeikontrolle102_v-mediateaser.jpg)
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