6. Mai 2013, 13:27 Uhr
Kein Urteil in Bremerhaven
Das Amtsgericht Bremerhaven hat das Verfahren gegen drei NPD-Funktionäre wegen Volksverhetzung und Jugendgefährdung eingestellt. Die drei Angeklagten müssen je 500 Euro an ein Kinderhospiz zahlen. Der Richter hielt die Schuld der Angeklagten und das öffentliche Interesse an dem Prozess nicht für übermäßig groß.
In dem Verfahren geht es unter anderem um ein Computerspiel der NPD.
Deshalb sei es zu vertreten, auf ein Urteil zu verzichten und dafür ein Bußgeld zu erlassen. Der Vorschlag, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen, kam von einem der Verteidiger, so der Richter. Dabei betonte er, dass sich das Gericht keine der politischen Ansichten des Streitfalls zu eigen mache.
Es gehe allein darum , ob die Angeklagten fremdenfeindliche Aussagen auf strafbare Weise verbreitet hätten. Und das sei nach Ansicht des Amtsgerichts nicht der Fall. Bereits im Dezember 2011 hatte es das Gericht abgelehnt, das Verfahren gegen die Männer zu eröffnen.
Rückkehr-Ticket - Das Spiel
In dem Spiel geht es darum, Zugtickets an "kriminelle Ausländer" zu verteilen, um diese in die Heimat "zurückzuführen". Auf dem Titelbild zu dem Spiel sind unter anderem ein dunkelhäutiger Mann mit einem Joint und ein Mann mit der türkischen Nationalfahne auf dem T-Shirt und einem Messer in der Hand abgebildet. Dazu der Text: "Nein zu ausländischen Gewalttätern, Drogendealern und Sozialschmarotzern".
Dazu kam es erst nach einer Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft am Bremer Landgericht. Doch auch die Staatsanwaltschaft stimmte nun zu, das Verfahren gegen Geldzahlung einzustellen. Ein Urteil, so die Überlegung der Staatsanwaltschaft, wäre leicht anfechtbar gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Vorwürfe gegen einen Bremerhavener NPD-Stadtverordneten sowie zwei weitere NPD-Mitglieder erhoben. Sie sollen im Bürgerschafts-Wahlkampf 2011 eine jugendgefährdende Schülerzeitung und ein ausländerfeindliches Computerspiel in Umlauf gebracht haben.
Der NPD-Stadtverordnete soll darüber hinaus schon früher einen Text veröffentlicht haben, in dem das Zusammenleben von Deutschen und Ausländern als "verbrecherisches, widerwärtiges und artfremdes Treiben" bezeichnet wird.
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