20. Februar 2013, 15:41 Uhr
Bremische Bürgerschaft
Im Land Bremen wird das Tanzverbot an Feiertagen gelockert. Das haben die Regierungsparteien SPD und Grüne mit ihrer Mehrheit in der Bürgerschaft beschlossen. An den sogenannten stillen Feiertagen – Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag – sollen Diskotheken in Zukunft für einige Stunden öffnen dürfen.
Das Tanzverbot in Bremen wird an drei stillen Feiertagen gelockert.
Laut Gesetzesentwurf sollen Tanzveranstaltungen am Volkstrauertag und am Totensonntag nur noch zwischen 6 und 17 Uhr verboten sein. Am Karfreitag soll das Tanzen ab 21 Uhr erlaubt werden. Die Fraktion der Linken wollte das Verbot komplett kippen. Nur die CDU stimmte gegen die Gesetzesänderung. Die Änderung geht auf die Initiative eines jungen Bremers zurück. Er hatte auf der Internetseite der Bremischen Bürgerschaft eine Petition eingereicht. Nach seinem Vorschlag sollte das Tanzverbot komplett aufgehoben werden. Endgültig beschlossen wird das Gesetz in einer zweiten Lesung im Parlament. Diese findet voraussichtlich im März 2013 statt.
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