19. Dezember 2011, 7:14 Uhr
Insolvenz in Wiesmoor
Das Landgericht Aurich prüft die umstrittene Vergütung in Millionenhöhe für den Insolvenzverwalter der Firma "Bohlen und Doyen" aus Wiesmoor. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass die Überprüfung zulässig ist. Der Bremer Anwalt Uwe Kuhmann hatte mehr als 14 Millionen Euro dafür erhalten, dass er drei Monate lang als Insolvenzverwalter für das Bauunternehmen tätig war.
Die Insolvenz von Bohlen und Doyen sorgt immer noch für Wirbel.
Das Geld erhielt Kuhmann aus dem Vermögen des Bauunternehmens. Gewerkschaften und Gläubiger hatten sich dagegen vor dem Landgericht Aurich gewehrt. Doch das stellte fest: Die Beschwerde gegen die Millionenzahlung an Kuhmann sei zu spät eingelegt worden. Da könne man nichts mehr machen. Das beurteilte der Bundesgerichtshof anders. Der Millionen-Beschluss sei nicht ordentlich veröffentlicht worden. Die Riesenzahlung an Kuhmann müsse deshalb durch das Landgericht Aurich überprüft werden. Nun droht Kuhmann, dass er Millionen zurückzahlen muss.
Außerdem führt die Staatsanwaltschaft Osnabrück weiterhin ein Ermittlungsverfahren gegen Kuhmann wegen des Verdachts der Untreue in dieser Angelegenheit. Der Anwalt selbst wollte sich auf Nachfrage von Radio Bremen nicht äußern.
Was ein Insolvenzverwalter verdiene, richte sich unter anderem nach den Vermögenswerten des betroffenen Unternehmens. Eine Summe von mehr als 14 Millionen Euro sei im Fall Bohlen und Doyen um ein Vielfaches zu hoch, sagt Gewerkschafter Gero Lüers. Gläubiger seien dadurch zu kurz gekommen. Wie sehr der Anwalt und Insolvenzverwalter in die eigene Tasche gewirtschaftet habe, müsse das Landgericht nun prüfen. Nicht nur er, auch der sechsköpfige Gläubigerausschuss hatte eine enorm hohe Summe für die dreimonatige Tätigkeit kassiert.
Millionenvergütung für Bremer Anwalt muss überprüft werden, [1:29]
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