7. September 2012, 15:47 Uhr
Keine Atomtransporte
Das Bremische Hafenbetriebsgesetz, das seit Anfang 2012 so genannte Atomtransporte über bremische Häfen verbietet, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. So steht es in einem Rechtsgutachten, das vom Bremer Senat in Auftrag gegeben worden ist und Radio Bremen vorliegt. Das Papier ist Thema der nächsten Senatssitzung am kommenden Dienstag.
Das Gesetz gegen Atomtransporte über bremische Häfen ist rechtens.
Die Bremer CDU hat im Mai 2012 gegen das neue Gesetz vor dem Staatsgerichtshof Klage eingereicht. Begründung: Bremen verstoße gegen das Grundgesetz, weil das Land ein Gesetz mit einem Verbot von Atomtransporten gar nicht erlassen dürfe. Das könne nur der Bund. Außerdem widerspreche das neue Hafenbetriebsgesetz europäischem Recht, weil die Warenverkehrsfreiheit unzulässig eingeschränkt werde.
Dem widerspricht ein Rechtswissenschaftler in seinem Gutachten für den Bremer Senat. Demnach sei allein die Bremische Landesverfassung der Rahmen für das hiesige Hafenbetriebsgesetz. Bundesgesetze oder das Grundgesetz würden nicht berührt. Auch gegen europäisches Recht verstoße das geänderte Gesetz nicht, denn die Einfuhr von radioaktivem Material nach Deutschland werde nicht generell verboten, sondern nur die Ein- und Ausfuhr über die Bremischen Häfen.
Gutachten: Verbot von Atomtransporten rechtens, [1:17]
Die EU prüft das bremische Hafenbetriebsgesetz
Bremen verteidigt Position bei Atomtransporten
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