7. September 2012, 16:24 Uhr
Stadtamt verschiebt Vollzug
Die Diskothek "Stubu" in der Bremer Bahnhofsvorstadt bleibt noch mindestens eine Woche lang geöffnet. Zwar hatte das Verwaltungsgericht am Freitag entschieden, dass die Diskothek sofort vom Stadtamt geschlossen werden darf. Die Behörde verzichtete jedoch auf den Vollzug. Damit folgt sie einer Empfehlung des Oberverwaltungsgerichts.
Weiterhin offen: Das Stubu in der Bremer Bahnhofsvorstadt.
Dort ist bereits eine Beschwerde der "Stubu Dance House GmbH" gegen den Gerichts-Beschluss eingegangen. Bis zum kommenden Freitag soll auch die Begründung für die Beschwerde vorliegen. Bis dahin sollten keine Tatsachen geschaffen werden und das "Stubu" geöffnet bleiben, so ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts. Die Leiterin des Stadtamtes, Marita Wessel-Niepel, zeigte sich überzeugt, dass auch das Oberverwaltungsgericht bestätigen wird, dass eine Schließung der Diskothek rechtmäßig sei.
Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass es sich bei der GmbH, die das "Stubu" offiziell betreibt, um ein Strohmann-Verhältnis handelt. Es gebe einige Hinweise, dass der alte Betreiber, dem bereits vor sechs Jahren die Konzession entzogen wurde, noch die Fäden ziehe, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts.
Stadtamt darf Stubu schließen, [1:34]
Die Diskothek "Stubu" und die Strohleute
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