Flüchtlingspolitik
Der Fall der Vietnamesischen Familie Nguyen aus dem niedersächsischen Hoya hat ein vorerst gutes Ende. Das gilt lange nicht für alle Fälle dieser Art. Hilfsorganisationen kritisieren vor allem Niedersachsens Flüchtlingspolitik scharf. Bremen dagegen bekommt Lob.
Familie Nguyen zurück in Hoya
Bundesweit haben nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in der Zeit von Januar bis Oktober 2011 insgesamt 36.583 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Im Vorjahr waren es knapp 4.000 weniger. Die meisten Flüchtlinge kamen demnach aus Afghanistan, gefolgt von Irak, Serbien und dem Iran. Gut 6.000 Anträge auf Asyl wurden in diesem Zeitraum anerkannt. Im Jahr 2010 ist die Zahl der Asylbewerber zum dritten mal in Folge gestiegen. Nach Angaben der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl ist einer der wesentlichen Gründe für den Anstieg die weitere Verschärfung der Situation in Kriegs- und Krisenstaaten wie Iran, Afghanistan, Irak und Somalia.
Im ersten Quartal 2011 wurden in Niedersachsen laut Innenministerium 179 Menschen abgeschoben. Im Vorjahr waren es in gleichen Zeitraum 158 Personen. Grund sei die Rückführung von Serben und Mazedoniern, die seit Dezember 2009 ohne Visum einreisen können und daher 2010 zur größten Gruppe der Asylantragssteller gehörten.
Vier Asylfälle aus Niedersachsen
Flüchtlings-Schicksale – Viele enden tragisch
Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof das Land in den vergangenen Jahren in zehn Fällen ermahnt. Asylbewerber wurden demnach zu Unrecht inhaftiert. In einigen Fällen Fällen wurden Entscheidungen in Bezug auf Flüchtlinge als unverhältnismäßig hart angesehen. Das Land würde gesetzliche Spielräume nur selten zu Gunsten des Asylbewerber nutzen, kritisieren Flüchtlingsorganisationen.
Kommentar : Niedersächsische Asylpolitik – pure Heuchelei
Von einer Politik "mit Herz" kann keine Rede sein
"Dublin-II-Regelung"
Diese Regelung besagt, dass Asylbewerber, die über ein für sie als sicher geltendes Drittland eingereist sind, nicht das Recht auf Asyl wegen politischer Verfolgung geltend machen dürfen, auch wenn sie in ihrem Ursprungsland politisch verfolgt wurden. Vielmehr werden sie in das zuerst erreichte EU-Land abgeschoben.
Nach Angaben des Flüchtlingsrats Niedersachsen ist die rechtliche Situation im Land Bremen für abgelehnte Asylbewerber in der Regel weniger dramatisch als in Niedersachsen. Der Bremer Senat bemühe sich, Härtefälle zu vermeiden.
Flüchtlingsrat kritisiert Niedersachsens Asylpolitik
Fragen an Kai Weber, Flüchtlingsrat Niedersachsen
Dennoch gebe es, wie in allen Bundesländern, Abschiebungen in andere EU-Länder im Rahmen der sogenannten "Dublin-II-Regelung", sagt Britta Ratsch-Menke vom Bremer Verein "Zuflucht".
Im Einzelfall könne es vorkommen, dass Personen abgeschoben werden, bevor sie sich in irgendeiner Form Hilfe oder Unterstützung holen konnten. Um das zu vermeiden sei es zwingend notwendig, den Fall vor Ort zu prüfen.
Problematisch sei, dass Personen, die nicht abgeschoben werden, oft jahrelang im Status der "Duldung" belassen werden und kein Aufenthaltsrecht erhalten, das ihnen eine rechtlich gesicherte Perspektive bietet.
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12. Juni, 17:45 Uhr | EinsPlus
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