Atomenergie
Die Stromerzeugung durch Atomkraftwerke sollte in Deutschland langfristig beendet werden. Dies wurde mit dem Atomausstiegsgesetz der rot-grünen Bundesregierung bis 2020 angestrebt. Am 5. September 2010 hat die Bundesregierung der Koalition aus CDU/CSU-FDP eine deutliche Verlängerung des Ausstiegs beschlossen. Mit der Nuklearkatastrophe in Fukushima im Jahr darauf kam dann der politische Kurswechsel.
Kurswechsel seit 2011: Nach der Katastrophe von Fukushima wurde der Ausstieg bis 2022 beschlossen.
Das Atomausstiegsgesetz wurde im Jahr 2002 geschaffen und ersetzte das so genannte Atomförderungsgesetz von 1959. Während das alte Gesetz noch die Förderung der Kernenergie zum Zweck hatte, sollte das neue Gesetz die gewerbliche Erzeugung von Strom durch Atomkraftwerke beenden. Das Gesetz zum Ausstieg enthielt nun folgende Kernpunkte:
Auf die damals aktiven 19 Meiler wurden die Reststrom-Mengen von 2,62 Millionen Gigawattstunden verteilt – je nach Alter des Kraftwerks. Die Betreiber wurden dazu verpflichtet, das Kraftwerk stillzulegen, sobald die festgelegten Mengen produziert waren. Strom-Mengen konnten aber auch von älteren Kraftwerken auf neue übertragen werden. Gemessen an diesen Vorgaben war der Atomausstieg im Juni 2010 zu ungefähr 62 Prozent vollzogen. Vier weitere Reaktoren hätten bis 2011 auch durch verbrauchte Reststrom-Mengen abgeschaltet werden müssen – eine Vorschrift, die sich nach den Laufzeitverlängerungen der schwarz-gelben Koalition zunächst änderte.
Die ältesten Atomkraftwerke sollten bis zu acht Jahre, Meiler die nach 1981 gebaut wurden, bis zu 14 Jahre länger laufen können. Durch die Übertragungen von Reststrommengen von älteren auf neuere Kraftwerke sollten die Betreiber manche Meiler sogar bis 2050 laufen lassen können. Der Ablass sah vor, das die Konzerne von 2011 bis 2016 eine Brennelementesteuer in Höhe von 2,3 Milliarden Euro jährlich an den Bund abführen.
Mit der Nukleakatastrophe in Fukushima (Japan) im März 2011 kam es zu einem Kurswechsel in der Energiepolitik. Die im Vorjahr beschlossenen Laufzeitverlängerungen wurden zurückgenommen. Das "13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes" trat im Juni 2011 in Kraft. Die Bundesregierung entschied, acht Kernkraftwerke endgültig abzuschalten, und beschloss den stufenweisen Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022.
Folgende Atomkraftwerke wurden infolge der Entscheidung abgeschaltet: Biblis (Blöcke A und B), Brunsbüttel, Isar (Block I), Krümmel, Neckarwestheim (Block I), Philippsburg (Block I) und Unterweser (nahe Rodenkirchen).
Die neun verbleibenden Kernreaktoren sollen zu folgenden Zeitpunkten vom Netz gehen:
In der Nähe Bremens liegen die Atomkraftwerke Grohnde, Brokdorf und Emsland/Lingen.
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