Flüchtlingspolitik
Vier Flüchtlings-Schicksale im Porträt: Menschen, die aus der Not nach Deutschland geflüchtet sind und in Niedersachsen landeten. Manche haben Glück und die Unterstützung von deutschen Freunden. Sie können bleiben beziehungsweise wiederkommen. Aber längst nicht alle Fälle von Asylbewerben haben ein gutes Ende.
Zunächst abgeschoben, durfte Familie Nguyen am 31. Januar 2012 wieder zurück in ihr Zuhause nach Hoya kommen
Rund 19 Jahre lang lebte die vietnamesische Familie Nguyen im Niedersächsischen Hoya. Dort gelten sie als sehr beliebt und gut integriert. Im November 2011 wird die Familie abgeschoben. Die Eltern und zwei Kinder werden von der Polizei abgeholt und zum Flughafen gebracht. Nur die älteste Tochter darf bleiben. In den folgenden Tagen steht Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) in der Kritik. Er verteidigt die Abschiebung zunächst, lenkt dann aber doch ein und bittet Bundes-Innenminister Hans-Peter Friedrich (CDU), eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Über das Bundesaußenministerium bittet Schünemann die deutsche Botschaft in Hanoi um ein Visum für die Familie. Am Vormittag des 31. Januar 2012 landet die Familie Nguyen wieder in Hannover.
Eine Geschichte mit gutem Ende
Der Fall der Familie Nguyen
Die Geschichte der Familie Ngyuen hat ein glückliches Ende. Andere Fälle endeten tragisch. Einige Beispiele, die Niedersachsen in den letzten Monaten bewegt haben:
Der 40-jährige Asylbewerber Shanbhu Lama wurde nach 15 Jahren Aufenthalt in Deutschland nach Nepal abgeschoben, obwohl er ein deutsches Kind hatte. Sein Asylantrag wurde bereits 1996 abgelehnt. Shanbhu Lama lebte seitdem als Geduldeter in Deutschland – ohne Arbeitserlaubnis in Sammelunterkünften. 2009 lernte er eine deutsche Frau kennen, die kurz darauf schwanger wurde. Die Frau gab gegenüber der Ausländerbehörde und dem Jugendamt an, dass Lama der Vater ihres Kindes war. Die Beziehung zerbrach. Dennoch waren beide Eltern sich offenbar einig, dass Lama Umgang mit dem Kind haben soll. Die Behörde zweifelte die Vaterschaft an und weigerte sich weiter, Aufenthaltsrecht zu gewähren. Lama zog vor Gericht. Am 1. März 2011 kündigte die Ausländerbehörde Gifhorn die Rückführung nach Nepal an. Zwei Tage später sollten Beamte der Bundespolizei Shanbhu Lama nach Kathmandu bringen. Lama stieg im Bahnhof Gifhorn vom Bahnsteig und legte seinen Kopf auf die Schienen. Ein Güterzug überrollte ihn. Seine Frau sagt: "Die Behörden haben ihn in den Tod getrieben". Ein Gericht entscheidet später, dass die Abschiebung unrechtmäßig war.
Slawik C. kommt Ende der 90er Jahre mit seiner Familie nach Niedersachsen. Er behauptet, aus Aserbaidschan zu stammen. Dort habe er aufgrund seiner armenischen Volkszugehörigkeit in Angst gelebt. Sein Sohn sei zum Militär eingezogen und dort ermordet worden. Er fürchte, dass seinem zweiten Sohn das gleiche Schicksal drohe. Der Asylantrag wird abgelehnt. Die Familie kann jedoch nicht abgeschoben werden, weil ihre genaue Identität unklar ist. Slawik C. zieht mit Frau und Sohn ins niedersächsische Jesteburg. Dort ist er durch seine freundliche und hilfsbereite Art schnell beliebt. Slawik C. lernt Deutsch, arbeitet in der örtlichen Kleiderkammer, im Freibad und pflegt Grünanlagen. Die Behörden erfahren aus Aserbaidschan, dass Slawik C. dort angeblich unbekannt ist. Damit steht für sie fest, dass er gelogen hat. Interpol recherchiert in Armenien und liefert die Daten eines Mannes mit gleichem Namen. Weder Foto noch Geburtstag oder Geburtsort stimmen überein. Dennoch beantragen die Behörden Ersatzpapiere bei der armenischen Botschaft in Berlin – und bekommt sie. Slawik C. kommt in Abschiebehaft. Dort erhängt er sich.
Eine Hundestaffel umstellt am Morgen des 1. Februar 2011 das Haus des kurdisch-yezidischen Flüchtlingsfamilie Naso in Giesen. Seit mehr als zehn Jahren leben die Eltern mit zwei Kindern in Deutschland. Vater, Mutter und der Sohn werden mitgenommen, die 18jährige Tocher bleibt allein zurück. Weitere sieben erwachsene Geschwister leben mit ihren Familien in Deutschland. Auch als die Frau einen Schwächeanfall erleidet, brechen die Behörden die Abschiebung nach Syrien nicht ab. Die Familie sitzt nach eigenen Angaben in syrischer Haft. Der Flüchtlingsrat Niederaschen fürchtet, dass sie vom dortigen Geheimdienst verhört und gefoltert wurden.
Ahmed Siala mit einem Foto seiner abgeschobenen Ehefrau Gazale Salame
Der Kurdin Gazale Salame war die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland nach 17 Jahren entzogen worden, weil sie als kleines Mädchen angeblich zeitweise in der Türkei gelebt hatte. 2005 wurde sie schwanger in die Türkei abgeschoben – zusammen mit ihrer damals anderthalbjährigen Tochter. Ehemann und die beiden älteren Kinder leben weiter im Landkreis Hildesheim. Auch er hat keine Aufenthaltserlaubnis, weil seine Eltern bei der Einreise angeblich ihre türkische Staatsangehörigkeit verschwiegen haben. Der Fall sorgte für landesweite Empörung, die Familie fand breite Unterstützung. Nun gibt es offenbar Hoffnung, dass die Gazale Salame bald wieder zu ihrer Familie in die Nähe von Hildesheim zurückkehren kann. Laut Flüchtlingsrat Niedersachsen sind die türkischen Dokumente, auf denen die bisherigen Anschuldigungen gegen die Familie beruhten, nicht vertrauenswürdig.
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12. Juni, 17:45 Uhr | EinsPlus
Info: Die Rundschau
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Info: Nordwestradio Journal
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