Interview
Bremen und Niedersachsen regeln ihre Asylpolitik unterschiedlich. Flüchtlinge, die in Niedersachsen landen, müssen mit mehr Schwierigkeiten rechnen als in Bremen. Der Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Niedersachsen, Kai Weber, erklärt im Interview, woran das liegt und wie Niedersachsen sich an Bremen für eine humanere Flüchtlingspolitik orientieren könnte.
Nein, wahrlich nicht. Die niedersächsische Landesregierung setzt auf die Isolation und Ausgrenzung von Flüchtlingen durch eine oft jahrelange Unterbringung in landeseigenen Lagern, ein diskriminierendes Gutscheinsystem sowie die Verweigerung von Partizipationsmöglichkeiten. Wer es dennoch schafft, Fuß zu fassen und Wurzeln zu schlagen, muss auch nach jahrzehntelangem Aufenthalt mit einer Abschiebung rechnen.
Zum Einen vom Herkunftsland: Nicht in jeder Dependance des für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen "Bundesamts für Migration und Flüchtlinge" (BAMF) liegen die sachlichen und sprachlichen Kompetenzen für ein bestimmtes Herkunftsland vor. Zum Anderen ist die Verteilung der Flüchtlinge abhängig von der Aufnahmequote. Niedersachsen muss 9,3 % aller Asylsuchenden aufnehmen, Bremen knapp 1 %. Ein Flüchtling, der zum Beispiel in Bremen einen Asylantrag stellt, wird über ein computergestützes Verteilverfahren auf ein anderes Bundesland verwiesen, wenn Bremen seine Aufnahmequote erfüllt hat. Die familiären und persönlichen Bindungen der Flüchtlinge spielen dagegen nur eine untergeordnete Rolle: Ehepaare und ihre minderjährigen Kinder haben einen Anspruch darauf, zusammen zu leben.
Bremen bemüht sich um eine aktive Öffnung der Regeldienste für Flüchtlinge und ihre Einbeziehung in Integrationsmaßnahmen. Im Unterschied zu Niedersachsen erhalten Flüchtlinge in Bremen beispielsweise eine Krankenkassenkarte und dürfen sich nach einem Jahr eine Wohnung frei suchen. Bei langjährig im Bundesgebiet lebenden geduldeten Flüchtlingen prüft Bremen anders als die Behörden in Niedersachsen, ob eine Abschiebung angesichts der faktischen Verwurzelung im Bundesgebiet überhaupt zumutbar ist. Sicher ließen sich auch in Bremen noch Verbesserungen vorstellen – etwa im Hinblick auf die Reduzierung der einjährigen Wohnpflicht in Wohnheimen. Aus niedersächsischer Perspektive erscheinen die Verhältnisse in Bremen jedoch geradezu als idyllisch.
Nur in wenigen Ausnahmefällen dauern Asylverfahren wegen komplizierter Rechtsstreits um abstrakte Rechtsgrundsätze fünf und mehr Jahre. Die meisten Verfahren sind nach zwei oder drei Jahren abgeschlossen. Vielfach werden die Betroffenen aber nach negativem Ausgang des Verfahrens faktisch geduldet, zum Beispiel weil eine Abschiebung in Bürgerkriegsländer wegen fehlender Flugverbindungen nicht möglich ist. Nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland stellt sich dann bei einem Wegfall des "Ausreisehindernisses" die Frage, ob eine Rückkehr angesichts der erfolgten faktischen Integration – insbesondere auch der Kinder – in die deutschen Lebensverhältnisse noch vertretbar ist.
Eine gerechte Asylpolitik müsste zunächst einmal den Begriff der politischen Verfolgung weit auslegen. Mit der Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung ab 2005 haben wir hier schon einen großen Schritt nach vorn getan. Noch immer werden in Deutschland jedoch Flüchtlinge im Asylverfahren abgelehnt, die legitime Fluchtgründe, aber – zum Beispiel als Bürgerkriegsflüchtlinge – keine Chance auf einen Flüchtlingsausweis haben. Flüchtlinge, die fünf Jahre im Bundesgebiet leben, sollten im Rahmen einer allgemeinen Altfallregelung unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht ohne Einschränkung erhalten.
Wie umgehen mit Härtefällen?
Situation in Bremen weniger dramatisch als in Niedersachsen
Vier Asylfälle aus Niedersachsen
Flüchtlings-Schicksale – Viele enden tragisch
Niedersächsische Asylpolitik – pure Heuchelei
Von einer Politik "mit Herz" kann keine Rede sein
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12. Juni, 17:45 Uhr | EinsPlus
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