Bremer Haushalt 2011 verfassungsgemäß
Der defizitäre Bremer Haushalt ist mit der Verfassung vereinbar. Das hat der Staatsgerichtshof in Bremen am Mittwoch in einem Urteil zum Haushaltsgesetz 2011 entschieden. CDU und FDP hatten geklagt, weil sie die Finanzpläne der rot-grünen Landesregierung für verfassungswidrig halten. Radio Bremen über die Hintergründe des Gerichtsverfahrens.
Die 26 Bürgerschaftsparlamentarier von Liberalen und Christdemokraten hatten sich bei ihrer Klage auf die sogenannte "Regel-Kredit-Obergrenze" bezogen: Neue Schulden müssen Investitionen in gleicher Höhe gegenüberstehen; so schreibt es die Landesverfassung vor. Der Haushalt sieht aber 1,2 Milliarden Euro Neuverschuldung vor und nur gut eine halbe Milliarde Euro Investitionen.
Der Senat konterte: Bremen befinde sich in einer extremen Haushaltsnotlage und dürfe deshalb die Kreditobergrenze überschreiten.
Der Staatsgerichtshof bestätigte, dass Bremen sich in einer Haushaltsnotlage befindet. Deshalb dürfe das Land auch Kredite jenseits der Obergrenze aufnehmen, die nicht für Investitionen bestimmt sind. Damit solle die Handlungsfähigkeit Bremens trotz der Notlage hergestellt werden. Die Richter erkannten an, dass Bremen sich mit dem Bund auf einen Konsolidierungsweg geeinigt hat: Bremen will ab 2020 gar keine Schulden mehr machen und erhält Konsolidierungshilfen. Die in den Vereinbarungen mit dem Bund festgelegte Obergrenze für Kreditaufnahmen für den Haushalt 2011 sei eingehalten worden, stellten die Verfassungsrichter fest.
Am 18. März kündigten CDU und FDP an, gegen den aktuellen Bremer Haushalt vor dem Staatsgerichtshof zu klagen, weil sie ihn für einen klaren Verfassungsbruch halten. Die Entscheidung fiel mitten in den Wahlkampf um die Bremer Bürgerschaft.
Das Land Bremen ist mit rund 18 Milliarden Euro verschuldet; auf jeden Einwohner kommen 27.000 Euro. Das ist die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller Bundesländer. Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass bis Jahresende noch mal gut 1.500 Euro pro Kopf dazukommen. Die Vereinigung hat eine so genannte Schuldenuhr am Gebäude der Bremer FDP angebracht.
Im März 2011 hat sich Bremer Senat mit dem Bund über die so genannte Schuldenbremse und über Konsolidierungshilfen geeinigt. Das Ziel ist, bis 2020 einen Haushalt ohne Neuverschuldung zu erreichen. Bremen bekommt dazu vom Bund neun Jahre lang 300 Millionen Euro Hilfe. Vorausgesetzt, das Land hält auch seinen Teil der Abmachung ein: Bremen verpflichtet sich, bis zum Jahr 2020 jährlich 120 Millionen Euro weniger neue Schulden zu machen und so die Neuverschuldung Schritt für Schritt auf Null zu senken.
Bremen zieht die Schuldenbremse
Der Vorschlag der Finanzsenatorin zum Haushalt bis 2020
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12. Juni, 17:45 Uhr | EinsPlus
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