Polizeikontrolle wegen Hautfarbe
Im Interview: Prof. Dr. Rafael Behr von der Hochschule der Polizei Hamburg.
Die Entscheidung ist nicht verwunderlich, weil es so auch im Bundespolizeigesetz steht. Aber die Hautfarbe reicht wie im Fall des Studenten, der geklagt hat, nicht aus. Es muss trotzdem Anhaltspunkte geben, weshalb eine Person in den Fokus rückt.
Nein, ein Verdacht ist gebunden an ganz konkrete Umstände wie eine Straftat. Aber in dem Fall muss keine Ursprungstat bestehen. Die Bundespolizeibeamten dürfen nach eigener Einschätzung jemanden kontrollieren.
Die Polizei ist natürlich eine Institution, die Probleme mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz hat. Wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, findet natürlich eine Ungleichbehandlung statt. Verdachtschöpfung ist immer eine Spezialtätigkeit der Polizei – sie muss nur inhaltlich begründet sein. Zum Beispiel wenn ein Zeuge aussagt, ein schwarzer Mann, der rote Jeans trägt, klein und untersetzt ist und eine Glatze hat, dann haben die Polizisten einen Grund, jemanden festzuhalten, auf den die Beschreibung passt.
Ja, natürlich ist die Klage des Studenten verständlich. Bei diesem Fall ist vor allem besonders, dass der Student nicht die Attribute für einen Verdacht aufwies und sich zudem perfekt artikulieren konnte. Er hatte dann auch die Zwischentöne der Polizisten bestens verstanden. Hoffentlich dringt jetzt ins Bewusstsein der Polizei, dass man nicht jeden so behandeln kann. Die Bemerkung von Rainer Wendt, dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, das Urteil sei "schöngeistige Rechtspflege", finde ich ziemlich bedenklich. Die Bevölkerung muss nicht die Ermittlungen der Polizei erleichtern. Das ist wie eine Ohrfeige ins Gesicht des Opfers und skandalös.
Ethnisches Profiling
Dabei handelt es sich um ein "herkunftsbasierendes Personenprofil", das die Polizeibeamten erstellen. Das "ethnische Profiling" basiert auf Nationalität, ethnischer Herkunft oder Religion der betreffenden Person.
Das kann sein, muss aber nicht. Ich weiß genau, wie man sich als Polizist fühlt, wenn man in einer unklaren Situation eine Entscheidung fällt. Ich glaube schon, dass es das Bedürfnis bei vielen Beamten gibt, überall zu kontrollieren, überall nachzuschauen, aber das dürfen sie eben nicht. Aber wenn ich als Polizist merke, dass ein Ermittlungsschema erfolgreich ist, dann weiß ich, ich lag nicht ganz daneben und wende es immer wieder an. Dann kommt es zu einer selbstlegitimierenden Diskriminierungspraxis, die aber nicht als Diskriminierung gemeint ist. Mehrheitlich wollen Polizeibeamte nicht ungerechter Weise Leute verfolgen, sondern suchen nach Leuten, die ins Raster fallen.
Video: Polizeikontrolle wegen der Hautfarbe
Einstellungen, Infos und Kommentare
Wenn es um Terrorismus geht, ist das durchaus so. Ethnisches Profiling ist bei Ermittlungen dann ineffektiv, wenn man glaubt, anders farbige Migranten seien mehr in der Kriminalität aktiv als andere. Das führt zu einer Reduktion der Tatverdächtigen.
Da streiten sich die Gelehrten. Ich kann das nicht abschließend beurteilen. Unter zivilgesellschaftlichen Gesichtspunkten kann man sicher auf solche Maßnahmen verzichten. Ich weiß aber, dass die Polizisten froh über den Gesetzesparagraphen sind, weil sie so leichter kontrollieren können.
Audio: Fachtagung "Ethnisches Profiling" in Bremen
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Hautfarbe reicht als Grund nicht aus
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24. Mai, 21:15 Uhr | RB TV und NDR/RB
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