Fünf Fälle im Rückblick
Radio-Bremen-Reporter Jochen Binnig fand im Fernseh-Archiv viele Beispiele für Straftaten und Gewalt der rechten Szene. In den letzten 30 Jahren berichteten wir von Überfällen, Brandanschlägen, Schüssen und Schlägereien. Es gab sogar ein Todesopfer. Ein Blick zurück auf fünf Fälle zwischen 1987 und heute.
Video: Rechtsextreme Gewalt in Bremen
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Am Abend des 2. Juni 1985 ist ein Jagdpächter in seinem Revier am Neustädter Hafen unterwegs. Er gerät in eine illegale Schießübung. Der tödliche Schuss stammt aus der Waffe eines 19-Jährigen aus der echten Szene. Er ist Mitglied der FAP – der so genannten "Freiheitlichen Arbeiterpartei." Zwei Jahre später verurteilen ihn die Richter zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Da nicht bewiesen werden konnte, dass er gezielt den Mann erschossen hatte, wird die Tat nicht als Totschlag sondern als fahrlässige Tötung eingestuft. Unter Protest verlässt der Rechtsradikale das Gericht als freier Mann. Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung. Diesmal verhängt das Bremer Landgericht eine neunmonatige Haftstrafe.
Noch vor Mölln und Solingen brannte auch in Bremen eine Unterkunft für Asylbewerber im Stadtteil Schwachhausen. In der Nacht auf den 3. Oktober 1991 werfen drei Jugendliche Molotow-Cocktails durchs Fenster. Glücklicherweise können sich die Bewohner leicht verletzt retten. Wieder kommen die Täter mit milden Strafen davon: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhängten die Richter nur Bewährungsstrafen. Sie begründeten ihr Urteil damit, dass im Jugendrecht nicht Strafe und Abschreckung sondern der erzieherische Gesichtspunkt im Vordergrund steht.
Im Frühjahr 1993 wurde eine Fete an der Weser für 150 Abiturienten zum Albtraum. Mit Leuchtfeuer-Pistole, Baseball-Schlägern, Kupferrohren und Butterfly-Messer gingen vier Skinheads auf die Jugendlichen los, nachdem ihnen die Einladung zur Party verwehrt wurde. Sie sangen: "Advent, Advent, ein Jude brennt" und begannen mit der Prügelei. Selbst als ein Opfer schon am Boden lag, schoss ein Skinhead mit einer Leuchtfeuerpistole auf ihn. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt das Landgericht Verden einen der Angreifer zu fünf Jahre Gefängnis. Eine Messerattacke gegen ein Mädchen und damit versuchten Totschlag sahen die Richter nicht als erwiesen an.
Ende Oktober 2000 konnte die Polizei einen erneuten Übergriff von Rechtsextremen verhindern: In Bremen-Nord verhaftet sie einen 21-jährigen Arbeitslosen. In seiner Wohnung entdecken die Beamten Anleitungen zum Bau von Bomben und 100 Gramm Sprengstoff in einer Kaffeedose, sowie eine Hülse, die als Rohrbombe dienen sollte. Damit plante er einen Anschlag auf ein Asylbewerberheim. Das Jugendschöffengericht verhängt für den Bombenbauer eine dreijährige Haftstrafe, und für einen Mittäter eine eineinhalbjährige Bewährungsstrafe.
Auch der Fußball bleibt von rechter Gewalt nicht verschont. Ende Januar 2007 feiert eine linke Fan-Gruppe ihr einjähriges Bestehen. Weil sie einem Gast in Nazi-Klamotten den Zugang verwehren, holt dieser Verstärkung. Etwa 15 Schläger stürmen den Ostkurvensaal des Weser-Stadions und schlagen mehrere Gäste krankenhausreif. Zeugen erkannten unter den Angreifern viele Mitglieder der rechtsextremen Szene wieder. Einige gehören der Hooligan-Gruppe "Standarte Bremen" an, die nach einer SS-Division benannt wurde. Die juristische Aufarbeitung des Überfalls beginnt erst viereinhalb Jahre später. Lange zögern Zeugen und Opfer auszusagen, weil sie von den Tätern eingeschüchtert werden. Am Ende wollen die Richter sie gar nicht hören. Denn die sieben Angeklagten legen ein Geständnis ab und ersparen dem Gericht eine lange Beweisaufnahme. Am zweiten Verhandlungstag verhängen die Richter nur geringe Geldstrafen. Viele Werder-Fans halten dieses Urteil für zu milde, da es ein falsches Zeichen setze. Sie gehen aus Protest auf die Straße.
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