Diskussionen um Politikerpensionen
Was sollen Politiker verdienen? Eine Frage, über die regelmäßig gestritten wird. Auch in Bremen. Die Linken drängen jetzt darauf, dass die Pensionsansprüche für Senatsmitglieder gedrückt werden. Zuletzt hatte der Fall des Ex-Verkehrssenators Reinhard Loske (Grüne) für Aufsehen gesorgt. Durch einen Tag mehr im Amt hatten sich seine Ansprüche auf Altersvorsorge auf einen Schlag um 900 Euro pro Monat erhöht.
Ruhestand ohne finanzielle Sorgen. Wer als Senator oder Minister ausscheidet, fällt in der Regel weich.
Was müssen und was dürfen Politiker für den Dienst an der Gesellschaft erhalten? Immerhin sollen Amt und Mandat auch für "gesellschaftliche Leistungsträger" interessant sein, die als Unternehmer, Manager, Ärzte oder Anwälte in ihrem angestammten Beruf gut verdienen. Doch alles hat irgendwo sein Maß und seine Grenze. Auch in Bremen flammt diese Diskussion seit Jahrzehnten regelmäßig auf.
Der Fall Loske im Sommer 2011: 900 Euro Pension pro Monat mehr für nur einen Tag länger im Amt. Der führere Umweltsenator Loske stellte sich am 30. Juni nicht noch einmal zur Wahl in den Senat. Weil er aber selbst am 29. Juni 2007 Senator geworden war, hatte er genau vier Jahre und einen Tag im Amt verbracht. Nach gültigem Senatsgesetz brachte ihm das einen Sprung seiner Pension von 19,13 Prozent auf 27,74 Prozent des Senatorengehalts. Lebenslang ab dem Erreichen der Altersgrenze. Für Loske war das ein Satz von gut 2.000 auf knapp 3.000 Euro pro Monat. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Staffeldt kritisiert: "Loske hält ganz unbekümmert die Hand auf, während Bremen eisern sparen muss und Stellen abgebaut werden."
Angekündigte Reform kam nicht
Die Empörung damals war groß und die Ankündigungen entsprechend vollmundig: Die rot-grüne Koalition und der Senat sagten eine Reform des Senatsgesetzes zu. Als die Linksfraktion nach zwei Jahren des Abwartens im April 2013 mal wieder nachfragte, hieß es aus dem Senat erneut: "Der Senat wird kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Senatsgesetzes vorlegen." Reformbedarf und Sparpotenzial bestehen dabei durchaus. Nach Auskunft des Senats bekommen frühere Senatsmitglieder derzeit rund 2,3 Millionen Euro pro Jahr.
Nach zwei Jahren Senatszugehörigkeit haben sie bereits einen Anspruch auf 15,3 Prozent ihres letzten Gehalts von knapp 12.000 Euro monatlich. Diese Quote steigt mit jedem Jahr im Amt: Nach drei Jahren sind es gut 19 Prozent, ab dem vierten Jahr knapp 28 Prozent, und jedes weitere Jahr bringt 2,4 Prozent mehr. Maximal sind fast 72 Prozent drin. Bremen bewegt sich damit mehr oder weniger im Durchschnitt der Länder. Nur vier zahlen im Alter noch mehr an ihre Minister oder Senatoren.
| Mindestjahre für Anspruch | Mindestalter und Regelalter | Minimum und Maximum in % | Steigerungsraten in % | |
|---|---|---|---|---|
| Bremen | 2 | 60 bzw. 63 | 15,3 bis 71,75 | 3,8 nach drei Amtsjahren; 8,6 nach vier; danach pro Jahr 2,4 |
| Hamburg | 4 | 60 bzw. 67 | 5 bis 71,75 | 2,5 pro Amtsjahr |
| Berlin | 4 | 55 bzw. 63 | 29 bis 75 | 2,5 pro Amtsjahr |
| Niedersachsen | 3 | 55 bzw. 60 | 19,1 bis 71,75 | je 4,3 nach drei und vier Amtsjahren; danach pro Jahr 2,4 |
Quelle: Bund der Steuerzahler
Auch die stichtagsbezogene Erhöhung ist im Bund wie in den Ländern durchgängiges Prinzip, wenn auch teilweise in anderen Sprüngen. In Bremen reichen schon zwei Jahre im Amt. In anderen Ländern müssen Politiker länger der Landesregierung angehören, um versorgungsberechtigt zu sein: drei, vier oder auch fünf Jahre sind oftmals die Voraussetzung, um überhaupt in den Genuss einer Altersversorgung aus dem Regierungsamt zu kommen.
Die allerdings ist dann ausgesprochen üppig, kritisiert vor allem der Bund der Steuerzahler und mahnt grundlegende Reformen an. Und das nicht nur in Bremen, sondern bei allen Ländern und dem Bund, denn das Prinzip ist ja überall das Gleiche. Bernhard Zentgraf vom Bund der Steuerzahler Niedersachen und Bremen zieht einen Vergleich nicht nur zu "normalen" Arbeitnehmern. Selbst Spitzenverdiener und Selbstständige würden es kaum jemals schaffen, innerhalb von nur vier Jahren einen solchen Rentenanspruch zu erwerben: "2.500 Euro in vier Jahren sind schon sehr beachtlich." Normalverdiener schaffen das oftmals in einem ganzen Berufsleben nicht.
Aus Zentgrafs Sicht ist es daher auch überhaupt nicht damit getan, hier an Prozentpunkten vor oder hinter dem Komma zu feilen, die Altersgrenze etwas hoch zu setzen und die Dauer der Mindestzugehörigkeit zum Kabinett vielleicht noch um ein paar Jahre zu erhöhen. Er fordert einen kompletten Systemwechsel: "Wir müssen weg von der steuerfinanzierten Staatspension hin zur Eigenvorsorge.“ Der gedankliche Vergleich müsse bei Politikern in Parlamenten und Regierungen nicht der Beamte sein, sondern der Angestellte. Will heißen: Ordentliches steuerpflichtiges Gehalt und Eigenvorsorge. Für den obersten Steuerzahler kann das ruhig heißen, dass das Gehalt der Senatsmitglieder erhöht wird. Ein monatliches Einkommen von etwa 15.000 Euro sei der Verantwortung eines Senators auf jeden Fall angemessen. Das aber müsse es dann auch sein. Also keine Zulagen, keine Aufschläge und vor allem aber keine Versorgungsansprüche.
Bürgerschaftsabgeordnete als Vorbild
Um sich an einem guten Vorbild zu bedienen, müsste der Senat gar nicht mal in die Ferne schweifen. Das Gute liegt in diesem Fall ungewöhnlich nah, in Rufweite geradezu: in der Bremischen Bürgerschaft. Seit seiner letzten großen Reform kennt das Bremer Abgeordnetengesetz kein kompliziertes Geflecht mehr von Grunddiät, Sitzungsgeldern, steuerfreier Amtsausstattung, und was es sonst noch so gab. Stattdessen: Gut 4.800 Euro erhält ein Bürgerschaftsabgeordneter, und die muss er versteuern. Dazu gibt es einen Zuschuss zur privaten Rentenversicherung, wenn der Abgeordnete nachweist, dass er eine solche Versicherung abgeschlossen hat. Das war es. Für Zentgraf ist genau das das Modell auch für Kabinettsmitglieder in den Ländern und im Bund.
Damit wäre auch ein weiterer Konfliktpunkt aus der Welt, bei dem der Senat in Erklärungsnöte gerät: das Renteneintrittsalter, also ab wann es eigentlich das Ruhegeld gibt. Spätestens ab dem 63. Lebensjahr bekommen ehemalige Kabinettsmitglieder ihre Pension. Wenn sie acht Jahre oder länger am Senatstisch saßen, sogar schon mit 59. Bremer Beamte dagegen müssen die 67 abwarten, ebenso wie Arbeitnehmer. Nur für Ex-Senatsmitglieder in Bremen gilt das nicht.
Autor: Karl-Henry Lahmann
Senatoren-Rente mit 67?, [5:34]
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