Tanz- und Feierverbot
Zwölf Mal im Jahr ist Tanzen in Bremer Bars und Clubs an Feiertagen nicht erlaubt. Nur Baden-Württemberg und Hessen verbieten häufiger das Tanzen. Bremer Grüne und SPD wollen das Verbot an den sogenannten "stillen Feiertagen" jetzt kippen. Das betrifft Karfreitag, den Totensonntag und den Volkstrauertag. Losgetreten hat die Diskussion um das Tanzverbot ein Bremer Student.
Tanzverbot an sogenannten stillen Feiertagen? Veraltet, sagen Kritiker.
Maurice Mäschig will sich nicht von der Kirche vorschreiben lassen, wann er tanzen darf und wann nicht. Das Feiertags-Tanzverbot hält er für nicht mehr zeitgemäß. "Das Gesetz entspricht auch nicht der vereinbarten Trennung von Kirche und Staat", sagt Mäschig. Er kämpft schon lange dafür, das Tanzverbot zu kippen. In einer Online-Petition hat er fast 800 Unterstützer gefunden. SPD und Grüne sind sich einig und haben sich auf diesen Kompromiss verständigt: Am Karfreitag, dem Volkstrauertag und dem Totensonntag sollen die Diskotheken in Bremen länger öffnen dürfen. Tagsüber gilt dem Gesetzentwurf zufolge weiterhin verordnete Feiertagsruhe. Für Sportveranstaltungen oder Jahrmärkte gilt die Lockerung nicht.
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Mäschig, auch SPD-Mitglied, ist überzeugt, dass es das Tanzverbot nicht mehr geben wird. "Alles andere wäre schwachsinnig. Denn das Gesetz wird ja schon heute nicht mehr umgesetzt. Mit allem anderen macht sich die Politik lächerlich", sagt der 26-Jährige. Die CDU allerdings ist dagegen.
Die Katholische Kirche sieht in dem Tanzverbot ein Zeichen von Respekt und Toleranz. "Dabei geht es ja nicht um viele Tage. Gewünscht hätte ich mir, dass dann aber auch andere Veranstaltungen wie das Werder-Spiel am Volkstrauertag oder die Pferderennen auf der Galopprennbahn Karfreitag verschoben werden", sagt Sprecherin Martina Höhns. Auch die Gewerkschaft "Verdi" will nicht daran rütteln. "Wer hü sagt, muss auch hott sagen", unterstreicht Gunnar Wegener. Der Vize-Chef im Bezirk Bremen-Niedersachsen argumentiert: "Wir können nicht auf der einen Seite gegen Sonntag-Öffnungen in den Geschäften sein – aber das Tanzen erlauben. Von Ausnahmen wie bei Werder halte ich überhaupt nichts, denn Ausnahmen werden hinterher oft zur Regel."
Zahlen zum Tanzverbot täuschen: Bremen liegt deutschlandweit zwar auf Platz drei, aber das Verbot gilt oft an Zeiten, in denen Nachtschwärmer ohnehin nicht mehr tanzen.
Das Tanzverbot in Bremen ist eigentlich nur ein Teilzeit-Tanzverbot. Denn wer Gründonnerstag feiern geht, kann bis vier Uhr morgens am Folgetag tanzen – dann ist aber schon Karfeitag. Mit Hamburg und Berlin gehört Bremen damit zu den Bundesländern, die es jetzt schon nicht ganz so eng sehen. Alle anderen Länder dagegen verordnen Karfreitag 24 Stunden Ruhe.
Am Karfreitag, am Volkstrauertag und am Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent) sind verboten:
Die Verbote gelten am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4.00 bis 17.00 Uhr, am Karfreitag von 4.00 bis 4.00 Uhr des nächstfolgenden Tages.
Ansonsten gilt in Bremen an acht weiteren Feiertagen ein Tanzverbot. Das aber nur in der Zeit zwischen 7 und 11 Uhr. Dazu gehören Neujahr, Himmelfahrt und auch die Weihnachtsfeiertage. Fazit: Auf den ersten Blick gibt es in Bremen viele Einschränkungen, die sich aber als gar nicht so problematisch entpuppen. In Bayern beispielsweise gibt es acht Tage, an denen es ein ganztägiges Tanzverbot gibt. Doch auch dort kippen sie langsam um. Kommunen können Ausnahmeregelungen erteilen.
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Die Bremer Grünen wollen "immer tanzen"
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