Rundfunkgebühren
Die 1976 gegründete Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat die Aufgabe, für eine effiziente Abwicklung der Gebührenzahlungen zu sorgen. Sie pflegt unter anderem die Daten aller Rundfunkteilnehmer, überwacht Zahlungen und nimmt Zahlungen entgegen. Die GEZ ist damit das Rechen- und Servicezentrum, das für alle Landesrundfunkanstalten arbeitet. Sie wird mit weniger als zwei Prozent des gesamten Gebührenaufkommens finanziert. Bis zur Übernahme durch die GEZ war die Deutsche Bundespost für den Gebühreneinzug zuständig. Durch die Einrichtung der GEZ konnten Kosten in Höhe von jährlich rund 81 Millionen Euro eingespart werden.
Die Höhe der Gebühren ist abhängig davon, ob Sie nur ein Radio oder nur einen Fernseher oder beides anmelden. Die aktuelle Höhe der Rundfunkgebühren finden Sie auf den Seiten der GEZ. Privathaushalte, die zumindest ein Radio haben, sind von der "PC-Gebühr" nicht betroffen!
Ihre Rundfunkgebühr ermöglicht es den öffentlich-rechtlichen Programmanbietern und damit auch Radio Bremen, unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Einflüssen und nahezu werbefrei zu senden. Für Ihre Gebühren bekommen Sie bundesweit 56 Radio- und 14 TV-Programme mit umfassenden Informationen, zuverlässigem Service und guter Unterhaltung – für Sie heißt das: Ein vielfältiges Angebot für alle Altersgruppen, aus dem Sie auswählen können. Dazu kommen Serviceleistungen wie z. B. das programmbegleitende Internet-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen, aber auch vielfältige Ratgeberbroschüren und weitere Informationen.
Radio Bremen – als Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Norddeutschland – finanziert sich zum überwiegenden Teil aus Gebühren, in einem kleineren Umfang aus Werbegeldern. Diese Mischfinanzierung soll Sie als Gebührenzahler entlasten, ohne die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Programmfreiheit zu gefährden.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ermittelt, wie hoch die Rundfunkgebühren sein müssen, um den Erfordernissen einer öffentlich-rechtlichen Anstalt gerecht zu werden. Der Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrag dient dabei als rechtliche Grundlage. Demnach müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie z. B. Radio Bremen zunächst ihren Finanzbedarf bei der KEF anmelden. Die unabhängige KEF prüft den Antrag und den Bedarf und gibt im Anschluss den Landesregierungen Empfehlungen, die Gebühren in entsprechender Weise zu verändern. Die Festsetzung der Gebührenhöhe ist dann Sache der einzelnen Bundesländer.
Nun könnte man annehmen, dass in 16 Bundesländern unterschiedlich hohe Rundfunkgebühren gezahlt werden. Dem ist aber nicht so: Damit es gerecht zugeht und die gesamte deutsche Bevölkerung den gleichen Betrag zahlt, schließen die Ministerpräsidenten der Länder Staatsverträge. So zahlt jeder/jede Rundfunkteilnehmer/in in Deutschland den selben Satz an Rundfunkgebühren.
Die Lebenshaltungskosten in Deutschland sind in den letzten zehn Jahren um durchschnittlich 1,4 Prozent pro Jahr gestiegen. Die Anpassung der Rundfunkgebühren um 0,88 Euro zum 1. April 2005 entsprach einer jährlichen Steigerung von 1,3 Prozent.
Neues System für die Rundfunkbeiträge
Intendant Jan Metzger im Gespräch auf Bremen Eins am 28. September 2011
ARD-Vorsitzende Monika Piel zur KEF-Anmeldung
Im ARD-Dossier zum Thema
FAQ
Häufig gestellte Fragen zu den Rundfunkgebühren
Gebührenlexikon
Die wichtigsten Schlagworte im Überblick.
PC-Gebühr
Privathaushalte mit Radio zahlen nichts extra
Ab 2013 soll die Haushaltsabgabe kommen
Reform der Rundfunkgebühren
www.gez.de
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