Allgemeine Informationen
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Der am 1. Juni 2009 in Kraft getretene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland, neue oder veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem so genannten Dreistufentest, zu unterziehen. Gemäß Art. 7 des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist diese Prüfung auch für die bereits bestehenden Angebote durchzuführen, zu denen auch ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme gehören.
Inhalt des Verfahrens
Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat hierbei zu prüfen,
Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat bisher zwei Dreistufentests durchgeführt. In diesen wurde der bestehende Onlineauftritt von Radio Bremen und die angebotenen Webchannels überprüft. Nähere Informationen zu diesen Verfahren finden sich hier:
Veröffentlichungen und Dokumente
Die Durchführung des Dreistufentests erfolgt in folgenden Verfahrensschritten:
Zunächst erarbeitet der Intendant eine Beschreibung des Telemedienangebots, für das der Dreistufentest durchgeführt werden soll. Diese Beschreibung übermittelt er dem Rundfunkrat und sie wird auf den Internetseiten von Radio Bremen veröffentlicht. Ferner stellt er dem Rundfunkrat gegenüber dar, inwiefern das Angebot den oben genannten drei Stufen entspricht.
Nach dieser Veröffentlichung haben interessierte Dritte (z.B. Privatpersonen, Unternehmen, Verbände) während einer Frist von mindestens sechs Wochen die Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern.
Um die marktlichen Auswirkungen des Angebots abschätzen zu können, muss der Rundfunkrat ein externes Gutachten in Auftrag geben. Neben diesem verpflichtenden Gutachten steht es ihm frei, zur Bewertung anderer Fragen ebenfalls externen Sachverstand einzuholen.
Auf Grundlage der Angebotsbeschreibung, der Stellungnahmen, Dritter und den Gutachten trifft der Rundfunkrat seine Entscheidung, ob das Angebot den drei Stufen entspricht und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst ist. Dabei hat er alle relevanten Belange zu berücksichtigen und abzuwägen. Die Entscheidung trifft der Rundfunkrat mit qualifizierter Mehrheit.
Nach dem Beschluss des Rundfunkrats übermittelt der Intendant die Verfahrensunterlagen zur rechtsaufsichtlichen Prüfung an die Senatskanzlei. Außerdem werden die Angebotsbeschreibung, die eingeholten Gutachten und der Beschluss des Rundfunkrats auf den Internetseiten von Radio Bremen veröffentlicht. Nach Abschluss der Prüfung durch die Rechtsaufsicht wird die Angebotsbeschreibung darüber hinaus auch im amtlichen Verkündungsblatt von Bremen veröffentlicht.
12. RÄndStV [PDF, 219 Kb]
Rundfunkänderungsstaatsvertrag
ARD-Genehmigungsverfahren [PDF, 30 Kb]
Für neue oder veränderte Gemeinschaftsangebote von Telemedien
Genehmigungsverfahren von Radio Bremen [PDF, 26 Kb]
Für neue oder veränderte Telemedien und für ausschließlich Im Internet verbreitete Hörfunkprogramme
Kontakt
Für Rückfragen zum Verfahren steht Frau Eva-Maria Lemke-Schulte, Vorsitzende des Rundfunkrates und des Dreistufentest-Ausschusses des Rundfunkrates über das Gremienbüro von Radio Bremen zur Verfügung. Mehr...
Rechtliche Grundlagen
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