Meldungen
An dieser Stelle sind die Meldungen des Rundfunkrats zu den Dreistufentest-Verfahren bei Radio Bremen dokumentiert.
Neueste Meldung
Die Telemedienkonzepte von Radio Bremen wurden am 31. August 2010 veröffentlicht.
Die rechtsaufsichtliche Prüfung des Telemedienkonzepts www.radiobremen.de und des Konzepts für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme ist abgeschlossen. Die Rechtsaufsicht hatte keine Beanstandungen und erklärte ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung der Angebotsbeschreibung im Amtsblatt. Die Konzepte sind im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Nr. 82 vom 31. August 2010 veröffentlicht. Radio Bremen verfügt damit über eine verlässliche Rechtsgrundlage für seine Online-Angebote.
Die Mitglieder des Rundfunkrats von Radio Bremen haben am 3. Juni 2010 dem "Telemedienkonzept Radio Bremen" für das Internetangebot www.radiobremen.de sowie dem "Konzept für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme (so genannte Webchannel) von Radio Bremen" zugestimmt.
Radio-Bremen-Rundfunkrat genehmigt Telemedienkonzepte
Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat durch seinen Dreistufentest-Ausschuss die Firma aserto Kommunikationsanalysen und Beratung GmbH & Co. KG, Hannover, für die Erstellung der Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen des Telemedienangebotes "radiobremen.de" und des Webchannelangebotes von Radio Bremen bestellt. Die Gutachten sollen dem Rundfunkrat von Radio Bremen bis zum 18. September 2009 vorliegen.
Aserto mit Gutachten-Erstellung beauftragt
Der Rundfunkrat von Radio Bremen führt das Prüfverfahren für das Telemedienangebot von Radio Bremen "radiobremen.de" sowie für das Angebot von ausschließlich im Internet verbreiteten Hörfunkprogrammen (so genannte Webchannel) von Radio Bremen durch. Er hat am 3. Juni 2009 Beschreibungen der Angebote von Radio Bremen veröffentlicht.
Der Rundfunkrat hat interessierte Dritte aufgefordert, zu dem vorgelegten Telemedienangebot von Radio Bremen "radiobremen.de" sowie dem Angebot von ausschließlich im Internet verbreiteten Hörfunkprogrammen (Webchannel) bis zum 29. Juli 2009 Stellung zu nehmen. Nähere Informationen können der nachfolgenden Seite entnommen werden:
Aufforderung zur Stellungnahme
Zu den wettbewerbsökonomischen Auswirkungen der o.g. Angebote wird der Rundfunkrat von Radio Bremen gutachterliche Beratung hinzuziehen. Zur Auswahl des unabhängigen Sachverständigen führt der Rundfunkrat von Radio Bremen derzeit Interessenbekundungsverfahren durch. Der Rundfunkrat von Radio Bremen wird den Namen des Gutachters / der Gutachter unverzüglich nach deren Beauftragung auf dieser Internetseite veröffentlichen.
Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat am 14. Mai 2009 die Einleitung von zwei Interessenbekundungsverfahren zur Erstellung von Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen für die Angebote von Radio Bremen beschlossen. Interessierten Unternehmen, Instituten und Freiberuflern stehen genauere Informationen nachfolgend zum Download zur Verfügung.
Angebotsbeschreibung Telemedien (Stand Mai 2010) [PDF, 28 Kb]
Angebotsbeschreibung Webchannel (Stand Mai 2010) [PDF, 29 Kb]
Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat in seiner Sitzung am 5. März 2009 einen so genannten Dreistufentest-Ausschuss ins Leben gerufen, der die Maßnahmen und Entscheidungen des Rundfunkrates bzw. seiner Vorsitzenden im Rahmen des Verfahrens zur Überführung des Telemedienbestandes nach den Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vorbereitet.
Kontakt
Für Rückfragen zum Verfahren steht Frau Eva-Maria Lemke-Schulte, Vorsitzende des Rundfunkrates und des Dreistufentest-Ausschusses des Rundfunkrates über das Gremienbüro von Radio Bremen zur Verfügung. Mehr...
Rechtliche Grundlagen
Die Gesetze und Verträge, die den Programmauftrag und Organisation von Radio Bremen definieren, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Mehr...
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