Kontakt
Die Jugendschutzbeauftragte berät den Programmdirektor und die programmverantwortlichen Mitarbeiter. Sie ist in Jugendschutzfragen Ansprechpartnerin für die Hörer/-innen und Zuschauer/-innen von Radio-Bremen-Programmen und Besucher der Internetseiten von Radio Bremen. Grundlagen ihrer Arbeit sind der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie gemeinsame Richtlinien aller ARD-Anstalten.
Der Jugendschutz hat das Ziel, Kinder und Jugendliche vor Medienangeboten zu schützen, die ihre Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden könnten. Das geschieht – gesetzlich geregelt – durch Verbote und Altersbeschränkungen. Die Rundfunkanstalten prüfen unter angemessener und rechtzeitiger Beteiligung ihrer Jugendschutzbeauftragten die Jugendeignung von Hörfunk- und Fernsehsendungen. Dabei orientieren sie sich an den entsprechenden ARD-Kriterien und am Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass neben den Restriktionen vor allem die Erziehung zur Medienkompetenz einen wichtigen Beitrag zum Jugendschutz leisten kann. Dieser Gedanke findet sich in den Angeboten von Radio Bremen für Kinder und Jugendliche wieder.
Jedes Jahr verfasst der Jugendschutzbeauftragte einen Bericht über seine Arbeit.
Jugendschutzbericht 2011 [PDF, 55 Kb]
Monika Gray ist Jugendschutzbeauftragte bei Radio Bremen.
Einige Stichworte zu ihrer Vita:
Radio Bremen
Jugendschutzbeauftragte
Monika Gray
Diepenau 10
28195 Bremen
Jugendschutzbericht 2010 [PDF, 46 Kb]
Jugendschutzbericht 2009 [PDF, 46 Kb]
Bericht des Jugendschutzbeauftragten von Radio Bremen für das Jahr 2009
Jugendschutzbericht 2008 [PDF, 54 Kb]
Bericht des Jugendschutzbeauftragten von Radio Bremen für das Jahr 2008
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