Organisation
Radio Bremen ist die öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt im Bundesland Bremen. Grundlage der Tätigkeit des Senders ist das Radio-Bremen-Gesetz. Zum Programmauftrag gehören "Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung als Medium und Faktor des Prozesses der freien Meinungsbildung der gesamten Bevölkerung" (§ 2 Radio-Bremen-Gesetz).
Fassade Haus Diepenau, Radio Bremen
Radio Bremen erfüllt diesen Auftrag auf vielfältige Weise. Es produziert Sendungen für das Erste Deutsche Fernsehen, unterhält ein eigenes TV-Vorabendprogramm, beliefert das gemeinsam mit dem NDR veranstaltete Dritte Fernsehprogramm sowie die ARD/ZDF-Gemeinschaftsprogramme arte, 3sat, Phoenix und KIKA. Radio Bremen gestaltet vier Hörfunkprogramme, davon zwei mit Partnern kooperierte Hörfunkprogramme und einen umfangreichen begleitenden Online-Auftritt.
Radio Bremen: Organisation
Rechtliche Grundlagen
Die Gesetze und Verträge, die den Programmauftrag und Organisation von Radio Bremen definieren, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Mehr...
Radio Bremen: Aufsichtsorgane
Dreistufentest
Radio Bremen: Publikationen
Hier finden Sie Berichte und weiterführende Informationen. Mehr...
Informationsbesuch
Lernen Sie die multimediale Redaktionsarbeit von Radio, Fernsehen und Internet kennen. Die Teilnahme an dem zweistündigen Informationsbesuch ist kostenlos. Mehr...
Die Radio-Bremen-Programme
Empfang per Satellit, Kabel, terrestrisch oder online: Hier erfahren Sie, auf welchen Wegen Sie unser Programm sehen und hören können. Mehr...
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