Unternehmensmitteilungen
Die Mitglieder des Rundfunkrates von Radio Bremen haben auf ihrer heutigen Sitzung (3.12.2009) folgende Stellungnahme zum Fall Nikolaus Brender beschlossen:
"Der Rundfunkrat von Radio Bremen hat zur Kenntnis genommen, dass der ZDF Verwaltungsrat – entgegen der Empfehlung des ZDF-Intendanten – die Vertragsverlängerung mit dem Chefredakteur Nikolaus Brender abgelehnt hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1961 festgestellt, dass sich aus der Rundfunkfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes: (‚Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet’) auch die Freiheit des Rundfunks von staatlichen Einflüssen ergibt.
Zu den Aufgaben der Kontrollgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat sich das Bundesverfassungsgericht 1991 geäußert. Die Kontrollgremien sind unabhängig von Staatsorganen als so genannte ‚Sachwalter der Allgemeinheit’ verpflichtet, Erfahrungen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen einzubringen und eine einseitige Einflussnahme von einzelnen Gruppen auf das Programm abzuwehren.
Es mag dahingestellt bleiben, warum die Besetzung einer rein inhaltlich orientierten Position wie die einer Chefredakteurin oder eines Chefredakteurs überhaupt das Einvernehmen eines Verwaltungsrates voraussetzt und nicht alleinige Sache der Intendantin oder des Intendanten ist. Davon unabhängig birgt die Art und Weise der Ablehnung der Vertragsverlängerung die Gefahr, dass der Eindruck entsteht, staatliche Lenkung und parteipolitische Interessen bestimmten die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der Rundfunkrat von Radio Bremen fordert den Gesetzgeber und die Verantwortlichen dazu auf, dem entgegenzuwirken, das Gebot der Staatsferne zu akzeptieren und dafür zu sorgen, dass die Kontrollgremien weiterhin rein aus Sachgründen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen können.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört weder Partei- noch Staatsvertretern. Die Rundfunkfreiheit darf nicht zur Disposition stehen. Auch wenn die Entscheidung den Ruf des öffentlich-rechtlichen Systems insgesamt nicht gefährden wird, denn dafür sind die Verhältnisse zu unterschiedlich.
Staatliche Einflussnahme ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Auf der anderen Seite wirken nach dem Grundgesetz auch Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, d.h. sie gehören wie andere gesellschaftlich relevante Gruppen in die Rundfunkgremien. Es darf aber nicht ansatzweise der Anschein erweckt werden, dass Entscheidungen nach parteipolitischen Gesichtspunkten getroffen werden. Die journalistische Unabhängigkeit ist das höchste Gut, das wir haben!"
Info: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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