Unternehmensmitteilungen
Der heute vorgestellte Sonderbericht des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage Radio Bremens bestätigt einmal mehr und in aller Deutlichkeit die Tatsache, dass Radio Bremen seit vielen Jahren strukturell unterfinanziert ist. Das gegenwärtige System der Rundfunkfinanzierung sei – so der Rechnungshof unter Bezugnahme auf die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) – nicht in der Lage, eine funktionsgerechte Ausstattung des Bremer Landessenders sicherzustellen.
Aufgrund der Halbierung des Finanzausgleichs ab dem Jahr 2000 war Radio Bremen in den vergangenen Jahren zu überdurchschnittlichen Einsparungen im Programm- und Betriebshaushalt gezwungen. Dies führte bei Radio Bremen zu den deutlichsten Kostensenkungen innerhalb der ARD – allerdings auch, wie der Rechnungshof zu Recht bemerkt, mit der Folge einer zunehmenden Auszehrung des Programmangebotes.
Die entstehende Lücke konnte in den vergangenen Jahren dank der bemerkenswerten Solidarität der ARD durch eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen der Gemeinschaft – wie Kooperationen oder die Absenkung des Fernsehvertragsschlüssels – verkleinert werden. Eine finanzielle Konsolidierung von Radio Bremen war dadurch nicht möglich. Sie kann nur – so auch die Feststellung des Rechnungshofes – durch eine andere Verteilung des Rundfunkbeitrages erreicht werden.
"Radio Bremen begrüßt die Bereitschaft der ARD, bis Anfang des kommenden Jahres einen Vorschlag zu machen, wie der ARD-interne Finanzausgleich neu geregelt werden kann", so Jan Metzger, Intendant von Radio Bremen. "Sowohl der Bestand von Radio Bremen als auch unsere verfassungsrechtlich legitimierte Entwicklungsgarantie in programmlicher wie in technischer Hinsicht können nur durch eine auskömmliche Finanzausstattung gewährleistet werden. Darüber sind wir mit der ARD im Gespräch."
Zum Problemkreis des im Bericht des Rechnungshofes angesprochenen Kreditaufnahmeverbotes ist Radio Bremen der Auffassung, dass dieses nur dann greifen könne, wenn die Anstalt funktionsgerecht finanziert wäre – was sie ausweislich der Feststellungen des Rechnungshofes und der KEF nicht ist – und eine Kreditaufnahme diesen Rahmen überschreiten würde.
Soweit aus den Ausführungen des Rechnungshofes zum Thema Deckungsstock der Eindruck entsteht, die Altersversorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Radio Bremen sei nicht ausreichend gesichert, so ist dies nicht richtig. Denn nicht der Deckungsstock, sondern Radio Bremen haftet für die Altersversorgung. So werden derzeit die Renten aus dem laufenden Haushalt finanziert. Der Deckungsstock dient lediglich der Entlastung der zukünftigen (Betriebs-)Haushalte von Radio Bremen.
Der Rechnungshof kritisiert auch die Bewirtschaftung des Deckungsstockvermögens. Hierzu ist festzustellen, dass die KEF in ihrem 17. Bericht die entsprechenden Anlagerichtlinien aller Landesrundfunkanstalten zur Bewirtschaftung des jeweiligen Deckungsstockvermögens geprüft und keine wesentlichen Beanstandungen festgestellt hat. Radio Bremen versucht mit seinen Anlagen, die Renditeerwartungen der KEF, die auf den Finanzbedarf des Senders angerechnet werden, zu erfüllen. Die Anlage-Richtlinien Radio Bremens sind dabei konservativ und werden ständig in enger Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsgremien weiterentwickelt. Radio Bremen wird den Bericht des Rechnungshofes zum Anlass nehmen, seine Anlagepolitik gemeinsam mit den Gremien erneut einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.
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