Unternehmensmitteilungen
1) Der Rundfunkrat begrüßt grundsätzlich die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes, weil er in aller Deutlichkeit feststellt, dass Radio Bremen mit seiner gegenwärtigen Ausstattung nicht funktionsgerecht finanziert, sondern strukturell unterfinanziert ist. Der Rundfunkrat stimmt der Feststellung des Rechnungshofs zu, dass „das Problem nicht in der Höhe des Beitragsaufkommens (liegt), sondern in dessen Verteilung innerhalb der ARD.“
2) Radio Bremen hat in den vergangenen Jahren höchste Haushaltsdisziplin geübt und unter anderem sein Personal um 1/3 verringert. Diese Kürzungen haben das Programmangebot für das Land Bremen und die Sichtbarkeit Bremens innerhalb der ARD deutlich reduziert. Radio Bremen muss jedoch wie jede andere Landesrundfunkanstalt seinen gesetzlichen Grundversorgungsauftrag sowohl auf Landesebene als auch in der ARD erfüllen können.
3) Dazu gehört aus Sicht des Rundfunkrates, den verbliebenen Kern des regionalen Programm-Angebotes für das Land Bremen zu sichern, Lücken im Programmangebot (z.B. ein regionales Angebot für junge Menschen) im Interesse der Zukunftsfähigkeit Radio Bremens zu schließen, die Sichtbarkeit Radio Bremens – anknüpfend an die große Dokumentations- und Unterhaltungs-Tradition des Hauses – im Dritten Programm und im Ersten wieder zu verbessern und nicht zuletzt die Zukunft Radio Bremens durch substanzerhaltende und technisch notwendige Investitionen abzusichern.
4) Der Rundfunkrat weiß die Unterstützungen Radio Bremens durch die ARD – in Form entlastender Maßnahmen und Kooperationen – in den vergangenen Jahren sehr zu schätzen. Er weist aber auch in diesem Zusammenhang ausdrücklich daraufhin, dass weder diese Unterstützung, noch die überdurchschnittlichen Einsparungen seit dem Jahr 2000 und auch nicht die Umstellung auf das Rundfunkbeitragsmodell Radio Bremen auf Dauer aus der Unterfinanzierung herausführen.
5) Die Prüfungsmitteilung des Rechnungshofes unterstreicht vielmehr die dringende Notwendigkeit, die Finanzierung Radio Bremens nachhaltig zu verbessern. Der Rundfunkrat folgt der Feststellung des Rechnungshofes, dass das Verteilsystem innerhalb der ARD so auszugestalten ist, „dass alle Landesrundfunkanstalten unabhängig von ihrer Größe eine auskömmliche Finanzierung erhalten."
6) Der Rundfunkrat bittet daher den Intendanten, in den anstehenden Verhandlungen mit der ARD über eine Neuregelung des Finanzausgleichs weiterhin alles Notwendige zu tun, damit Radio Bremen finanziell dauerhaft auskömmlich ausgestattet wird. Der Rundfunkrat bittet darüber hinaus auch die in Bremen politisch Verantwortlichen (Senat und Bürgerschaft) um entsprechende Unterstützung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten.
Bremen, den 14. März 2013
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