Der juristische Streit um den geplanten Autobahntunnel zwischen Seehausen und den Stahlwerken in Bremen ist beendet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies alle Klagen ab. Demnach darf Bremen den Tunnel im umstrittenen Einschwemm- und Absenkverfahren bauen und darf auch aus Kostengründen auf einen längeren Tunnel verzichten, wie er politisch einmal gewollt und versprochen worden war.