Die zwei Angeklagten, die gegen ihre Verurteilung im so genannten Ostkurvensaal-Prozess Berufung eingelegt haben, haben vor dem Landgericht Bremen nicht ausgesagt. Kurz vor Prozessbeginn waren sie noch im Gerichtgebäude, sind dann aber der Hauptverhandlung ferngeblieben. Grund: Das Medieninteresse war Ihnen zu groß. Das Landgericht Bremen hat die Berufung im so genannten Ostkurvensaal-Prozess verworfen.